AssCompact suche
Home
Assekuranz
25. September 2015
BaFin untersagt Sächsischem Versicherungsverein das Versicherungsgeschäft

BaFin untersagt Sächsischem Versicherungsverein das Versicherungsgeschäft

Wie die BaFin in einer aktuellen Verbrauchermitteilung bekannt gibt, hat sie dem Sächsischen Versicherungsverein a.G. (SSV a.G.) am 02.09.2015 aufgegeben, seine ohne BaFin-Erlaubnis betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln.

Laut einer aktuellen Verbrauchermitteilung hat die BaFin dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.) aus Leipzig Anfang September aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln. Demnach bietet der SVV a.G. seinen Mitgliedern den Abschluss von Hausrat-, Wohngebäude-, Einbruchdiebstahl-, Kfz-Haftpflicht und Gewerbe-Versicherungsverträgen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Hier gelangen Sie zur Verbrauchermitteilung der BaFin