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9. August 2018
BaFin warnt vor Internet-Handelsplattformen

BaFin warnt vor Internet-Handelsplattformen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Finanzgeschäften auf Internet-Handelsplattformen. Oft hätten diese keine Lizenz in Deutschland. Zudem seien die Betreiber teils nur schwer zu greifen. Gegen drei Anbieter hat die Aufsichtsbehörde die sofortige Einstellung des Betriebs in Deutschland angeordnet.

Die BaFin warnt davor, Geschäfte auf Internet-Handelsplattformen einzugehen, die von nicht lizenzierten Anbietern betrieben werden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten wie CFDs, binären Optionen und dem Forex-Handel. Ein deutscher Internetauftritt der Handelsplattform und eine Kundenbetreuung in deutscher Sprache unter Angabe deutscher Telefonnummern bedeuten nicht, dass diese Unternehmen einen Sitz in Deutschland unterhalten.

Intransparente Betreiber

Die Betreiber der Internet-Handelsplattformen sind laut BaFin auf den Internetseiten der Handelsplattformen häufig nur an sehr versteckter Stelle genannt, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In vielen Fällen sind zudem bekannte Offshore-Briefkastenanschriften als Sitz angegeben.

Erlaubnis nur selten vorhanden

Sowohl die Betreibergesellschaften als auch ihre angeblichen Firmensitze wechseln der BaFin zufolge zudem häufig. Eine Erlaubnis, auf dem deutschen Markt Geschäfte zu betreiben, haben die Betreibergesellschafter in der Regel nicht. Es bestehe daher ein hohes Risiko, die Rückzahlung der eingezahlten Gelder beziehungsweise die Auszahlung erwirtschafteter Gewinne nicht durchsetzen zu können.

Verfügung gegen drei Anbieter

Die BaFin warnt nicht nur allgemein vor solchen Plattformen, sondern hat zugleich Verfügungen gegen drei Unternehmen und ihre Angebote erlassen: Die Pairs Ltd. (Weiss Finance), Gum Ltd. (Stern Markets) aus den Marshall-Inseln und die britische BP1 LP (Stern Options). Sie alle bieten binäre Optionen und Differenzkontrakte auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. In den Augen der BaFin setzen diese Geschäfte eine Erlaubnis für der Finanzaufsicht voraus, die bei den betroffenen Anbietern aber fehle. Die Behörde hat daher die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. (mh)