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2. Dezember 2014
Banken-Beratungsprotokolle verfehlen Ziele

Banken-Beratungsprotokolle verfehlen Ziele

Seit nunmehr fast fünf Jahren sind Banken dazu verpflichtet Beratungsprotokolle anzufertigen. Ziel war es Qualität und Transparenz der Beratung zu verbessern, um Anlage-Katastrophen wie nach der Lehman-Pleite zu verhindern. Das Zwischenfazit der Kunden fällt allerdings ernüchternd aus.

Die Banken-Beratungsprotokolle haben ihre beabsichtigte Wirkung offenbar verfehlt. Zwar ist der Anteil der mit der Bankberatung zufriedenen Kunden 2014 von 41 auf 46% gestiegen. Auf die Beratungsprotokolle ist das aber nicht zurückzuführen. Einer aktuellen Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro zufolge sehen sechs von zehn Bundesbürgern in den seit Januar 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokollen kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Beratung in den Banken. Mehr als ein Drittel der Befragten liest sich das Protokoll nicht einmal durch. Knapp die Hälfte der Deutschen beklagt zudem, dass die Mitarbeiter wegen des Dokumentationsaufwandes weniger Zeit für die eigentliche Beratung haben, bei jüngeren Kunden sogar mehr als die Hälfte.

Gute Beratung gefragter denn je

Im Gegensatz zu den Protokollen wissen die Bundesbürger eine gute Anlageberatung sehr zu schätzen. Für mehr als 80% ist sie in Zeiten niedriger Zinsen wichtiger denn je. Doch obwohl für das Protokoll maßgebliche Informationen über die persönliche Finanzsituation eingeholt werden müssen, kennen die Banken nach Ansicht von zwei Drittel der Befragten ihre Kunden zu wenig, um passgenaue Geldanlagen zu empfehlen. „Der Gesetzgeber sollte Ernst machen und das bürokratische Beratungsprotokoll entrümpeln“, sagt Shirin Sommer, Consultant bei Cofinpro. „Es spricht für sich, dass mehr als jeder zweite 18- bis 34-Jährige und immerhin noch jeder vierte über 55-Jährige das Protokoll komplett ignorieren. Transparenz und Verständnis beim Verbraucher werden auf diesem Wege nicht erreicht.“

Kritik an geplanter Ausweitung auf Immobilienkredite

Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass die Deutschen die vom Gesetzgeber geplante Übertragung auf Immobilienkredite kritisch sehen. 58% glauben nicht, dass dieser Schritt zu einer besseren Beratung beim Haus- oder Wohnungskauf führen wird. Nichtsdestotrotz muss die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie bis spätestens März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie beinhaltet neben einem Produktinformationsblatt de facto auch die Dokumentationspflicht. „Der Gesetzgeber sollte bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes darauf achten, dass dabei nicht eine ähnliche Überregulierung stattfindet. Es gilt, mit Augenmaß zu handeln“, kommentiert Sommer. Sonst könnten sich auch hier Institute ganz aus dem Segment zurückziehen. (mh)