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31. Januar 2018
Barmenia bringt neuen Operationskostenschutz für Katzen

Barmenia bringt neuen Operationskostenschutz für Katzen

Für Katzenbesitzer bietet die Barmenia-Operationskostenpolice finanzielle Absicherung, wenn das Tier unters Messer muss. Zu den Leistungen zählt etwa die freie Wahl des Tierarztes. OP-Kosten bei Krankheiten, Unfällen oder Verletzungen werden ohne Jahreslimit im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte erstattet.

Muss die Katze aufgrund eines Knochenbruchs oder bei Zahnproblemen operiert werden, fallen schnell hohe Kosten und Honorare für Tierarzt oder Tierklinik an. Für Katzenbesitzer hat die Barmenia Versicherung eine neue Operationskostenversicherung im Angebot. Zu den Leistungen der Police gehört etwa die freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik. Eine Innovationsklausel garantiert eine automatische Verbesserung der Bedingungen für bereits bestehende Verträge bei künftigen beitragsfreien Produktverbesserungen. Der Versicherungsschutz umfasst ganz Europa. Somit ist die Katze auf Reisen innerhalb Europas, in den Mittelmeeranliegerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira bis zu sechs Monate abgesichert.

Kein Jahreslimit

Bei der Police gibt es keine Begrenzung auf eine Jahres-Höchstersatzleistung. Ambulante und stationäre Operationskosten bei Krankheiten, Unfällen oder Verletzungen werden also im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) unbegrenzt erstattet. Das umfasst auch Zahnextraktionen. Nach Vertragsabschluss gilt üblicherweise eine Wartezeit von 30 Tagen. Für bestimmte Krankheiten und Fehlentwicklungen wie etwa Nabelbruch kann die Wartezeit sechs bis 18 Monate betragen. Bei Verkehrsunfällen besteht dagegen sofortiger Versicherungsschutz.

Diese Kosten werden erstattet

Die Barmenia übernimmt die Kosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dies gilt für diagnosegebende und OP-vorbereitende Untersuchungen inklusive Röntgen, MRT und Labor, für die OP selbst (auch unter Teilnarkose) und für die Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach dem Eingriff (auch stationär). Braucht die Katze eine Prothese, zahlt der Versicherer einen Zuschuss von bis zu 500 Euro, und zwar einmalig während der Vertragslaufzeit und frühestens nach einer Wartezeit von 24 Monaten nach Vertragsabschluss. Bei der Operationskostenpolice lässt sich auch ein Selbstbehalt mit entsprechendem Beitragsnachlass vereinbaren.

Altersabhängiger Beitrag

Der Beitrag der Katzen-Operationskostenversicherung hängt davon ab, wie alt das Tier ist, und steigt bis zu einem Alter von sieben Jahren. Katzenbesitzer können die Versicherung maximal bis zum siebten Lebensjahr des Tieres abschließen, der Schutz besteht dann allerdings ein Katzenleben lang. Ab dem vierten Vertragsjahr verzichtet die Barmenia auf das Kündigungsrecht im Leistungsfall. (tk)