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19. März 2018
Barmenia sichert langfristige Arbeitsunfähigkeit ab

Barmenia sichert langfristige Arbeitsunfähigkeit ab

Mit der Barmenia SoloBU können sich Kunden auch für den Fall einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit (AU) finanziell absichern. Der Kunde erhält die AU-Leistungen, wenn er sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen ist. Oder nach vier Monaten AU, wenn absehbar ist, dass er auch zwei weitere Monate nicht arbeiten kann.

Die Barmenia Versicherungen sichern mit ihrer Barmenia SoloBU ab sofort auch den Fall einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit (AU) finanziell ab und schließen die Lücke, die entsteht, wenn der Kunde längerfristig erkrankt ist, aber noch keine Berufsunfähigkeit (BU) festgestellt oder anerkannt wurde.

Die Leistung wegen AU zahlt die Barmenia in gleicher Höhe wie die versicherte BU. Der Kunde erhält die AU-Leistungen, wenn er sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen ist. Oder aber nach vier Monaten AU, wenn absehbar ist, dass er auch zwei weitere Monate nicht arbeiten kann. Bereits die sogenannten „gelben Scheine“, die bei der Krankenkasse einzureichen sind, reichen als AU-Nachweise aus. Aber auch andere Nachweise sind möglich. Die Leistungserklärung erhält der Kunde dann innerhalb von einer Woche. Die AU-Leistungen können optional gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bei Abschluss von neuen Verträgen vereinbart werden.

Keine zeitlichen oder beitragsmäßigen Begrenzungen

Während marktübliche Produkte eine zeitliche Begrenzung der gesamten AU-Leistungen über die Vertragslaufzeit vorsehen, kennt das Angebot der Barmenia keine solchen Begrenzungen – weder zeitlich noch betragsmäßig. Die AU-Leistungen werden unbegrenzt häufig in der vereinbarten Höhe erbracht. Lediglich die Zahlungen je AU-Fall sind auf 18 Monate begrenzt. (ad)