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Steuern & Recht
22. Juli 2015
BdSt: Verwendungsvorschläge zur Betreuungsgeld-Milliarde

BdSt: Verwendungsvorschläge zur Betreuungsgeld-Milliarde

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 21.07.2015 verkündeten Urteil das Betreuungsgeld für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Der Bund der Steuerzahler hat nun eine Vorschlagsliste für den dadurch im Bundeshaushalt frei werdenden Geldbetrag veröffentlicht. Darin enthalten: Eine Reduzierung des Solidaritätszuschlags.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem am 21.07.2015 verkündeten Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Das Urteil ist einstimmig ergangen.

Sollten bestehende Betreuungsgeldzahlungen bis Jahresende eingestellt werden, würde schon 2016 1 Mrd. Euro im Bundeshaushalt frei. Der Bund der Steuerzahler fordert nun, dieses Geld nicht für neue Ausgaben, sondern zur Entlastung der Bürger zu verwenden und nennt zehn Maßnahmen, die mit der frei werdenden Milliarde finanziert werden könnten:

Ganz oben auf der Vorschlagsliste des BdSt steht beispielsweise die Reduzierung des Solidaritätszuschlags um 0,35 Prozentpunkte. Ein weiterer Vorschlag ist der stärkere Abbau der kalten Progression, indem die Tarifeckwerte um zusätzlich 1% erhöht werden. Aber auch der einkommensteuerrechtliche Kinderfreibetrag könnte um weitere 200 Euro und das Kindergeld um 5 Euro im Monat erhöht werden. Weiterhin bringt der Bund der Steuerzahler eine Reduzierung der Stromsteuer um 0,3 Cent/kWh, eine Reduzierung des Energiesteuersatzes auf Benzin um 3 Cent/Liter oder eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro ins Gespräch. Aber auch eine Erhöhung der Entfernungspauschale um 4 Cent sowie eine Abschaffung der Kaffeesteuer oder der Luftverkehrssteuer hat der BdSt auf dem Plan. Zuletzt käme natürlich auch ein Abbau der Bundesschulden um 1 Mrd. Euro in Frage. (ad)