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27. Oktober 2016
Berufliche Weiterbildung ist unfallversichert

Berufliche Weiterbildung ist unfallversichert

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht auf die Arbeitszeit und den Weg zum und vom Arbeitsplatz beschränkt. Sie gilt auch für Zeiten der beruflichen Weiterbildung. Einzige Voraussetzung: Die Weiterbildungsmaßnahme muss die eigenen beruflichen Chancen verbessern.

Bei beruflicher Weiterbildung besteht Unfallversicherungsschutz. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Nehmen Beschäftigte auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teil, sind sie wie bei der täglichen Arbeit gesetzlich unfallversichert.

Bildungsträger unerheblich

Es ist dabei unerheblich, ob das Seminar vom Betrieb oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. In beiden Fällen greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob das Seminar im eigenen Unternehmen, einem Bildungsinstitut oder den Räumlichkeiten eines Hotels stattfindet, ist dabei ebenfalls nicht relevant. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Im Falle eines Unfalls ist dann immer die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, der der Arbeitgeber angehört.

Wichtig: Weiterbildungsmaßnahme muss berufliche Chancen verbessern

Auch für Beschäftigte, die aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Versicherungsschutz genießen auch Arbeitssuchende, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildung absolvieren. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist hier die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. (sg)