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Steuern & Recht
15. Juni 2015
Betriebsgefahr: Autoversicherung muss Schaden bei Selbstentzündung zahlen

Betriebsgefahr: Autoversicherung muss Schaden bei Selbstentzündung zahlen

Gerät ein Auto von selbst in Brand, haftet die Versicherung des Fahrzeughalters für dabei entstandene Schäden. Eine unklare Ursache und ein theoretisch möglicher Marderbiss befreien die Versicherung nicht davon, den Schaden zu bezahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im Streifall hatte ein Mann sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz direkt neben dem Wagen seines Sohnes abgestellt. Im Fahrzeug des Vaters brach ein Feuer aus, das sich auch auf das Auto seines Sohnes ausbreitete. Dieser wollte den Schaden von der Versicherung seines Vaters ersetzt bekommen. Die weigerte sich jedoch, da die Brandursache unklar sei. Der Versicherungsschutz decke Schäden durch technische Defekte ab. Es sei aber nicht sicher, dass ein solcher für das Feuer verantwortlich war. Beispielsweise käme auch ein Kurzschluss nach einem Marderbiss infrage.

Technischer Defekt sehr wahrscheinlich

Diser Ansicht hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nicht angeschlossen. Aus dem Polizeibericht gehe hervor, dass ein technischer Defekt als Ursache sehr wahrscheinlich sei. Für einen Marderbiss gebe es dagegen keine konkreten Anhaltspunkte. Allerdings sei das auch nebensächlich: Denn selbst wenn ein angeknabbertes Kabel elektrischen Funkenflug und damit das Feuer verursacht hätte, sei das ein technischer Defekt. „Nicht der Marder zündet das Feuer, sondern die Elektrokabel des Autos“, bekräftigt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline die Entscheidung des Gerichts. Der Einwand der Versicherung ist daher hinfällig, sie muss die Kosten für den Schaden in diesem Fall übernehmen. (kb)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2015, Az.: 9 W 3/15