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9. Mai 2018
Bewusste Fehlinformation: BVI fordert PRIIPs-Korrektur und -Aufschub

Bewusste Fehlinformation: BVI fordert PRIIPs-Korrektur und -Aufschub

Die PRIIPs-Verordnung sorgt für Unmut beim deutschen Fondsverband BVI. An den bisherigen Plänen zur Einführung neuer Informationsblätter festzuhalten, sei unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern.

Der deutsche Fondsverband BVI rät dringend, wesentliche Stellschrauben der PRIIPs-Verordnung zu korrigieren, bevor sie 2020 alle Publikumsfonds in Deutschland erfasst. Bislang erhalten Privatanleger nur bei Fondspolicen ein PRIIPs-Informationsblatt, kurz PRIIPs-KID. „Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPs-KID zu ersetzen“, kritisiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Bewusste Fehlinformation droht

Der BVI fordert, dass die PRIIPs-Informationsblätter überarbeitet werden. Insbesondere die Angaben zu Kosten und Wertentwicklung sollten überprüft werden. Für die PRIIPs-Informationsblätter von Investmentfonds sollen drei Wertentwicklungsszenarien erstellt werden. Diese basieren auf Vergangenheitsdaten, wodurch dem BVI zufolge Verzerrungen entstehen. Zum Beispiel würden die Szenarien nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse zu positiv ausfallen. Somit drohe eine bewusste Fehlinformation der Anleger.

Transaktionskosten

Auch die Regeln zur Berechnung der Transaktionskosten kritisiert der BVI. Die EU-Kommission will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und dem „mittleren Marktpreis“ als Transaktionskosten definieren. Das führe in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten. Ein Indikator dafür sind dem BVI zufolge die Daten zum Kostenausweis nach MiFID II.

Verschiebung auf 2022

Angesichts der gravierenden und komplexen Mängel geht der BVI von einer längeren Überarbeitungsphase aus. Außerdem dürften die EU-Wahlen im Mai 2019 den Prozess verzögern. Richter schlägt daher vor, genügend Zeit einzuplanen und den Starttermin für das PRIIPs-KID um 24 Monate auf 2022 zu verschieben.

Wesentliche Anlegerinformationen bereits vorhanden

Derzeit erhalten Privatanleger je nach Vertriebsweg vier verschiedene Dokumente: die neuen Informationen nach MiFID II, das PRIIPs-KID für Fondspolicen, ein spezielles Produktinformationsblatt zu Riester-Fonds und das OGAW-KIID, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Letzteres enthält laut dem Fondsverband bereits übersichtliche und vergleichbare Informationen für Anleger zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds. (mh)