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Steuern & Recht
5. Dezember 2018
BGH entscheidet für das modifizierte Ertragswertverfahren

BGH entscheidet für das modifizierte Ertragswertverfahren

Viele Käufer oder Verkäufer eines Maklerunternehmens wollen wissen, was ihr Unternehmen wert ist, und beauftragen für die Bewertung einen Experten, ihren Steuerberater oder Anwalt oder sie nutzen ein Bewertungstool. In vielen Fällen ist das ein Fehler. Das legt zumindest ein Urteil des Bundesgerichtshofs nahe, sagt Andreas Grimm in der Bestandsmarktplatzkolumne.

Kennen Sie das? Da machen es irgendwie alle ähnlich oder gleich, und doch machen es alle falsch, weil keiner eine wirkliche Ahnung hat, wie es richtig geht. Genau so ist die Situation bei der Bewertung von Maklerunternehmen. Da wabern die krudesten Ideen herum. Mancher Vermittlerverband gibt sogar Tools zur Bewertung von Beständen heraus und die halbe Branche glaubt, das Richtige zu tun, wenn sie die Bewertungstools bei der Bewertung von Maklerunternehmen anwendet.

Wem solche Tools schon immer ungeeignet vorkamen, der ging in der Hoffnung auf validere Ergebnisse zum Steuerberater seines Vertrauens oder zu einem Bestandsvermittler oder Bestandskäufer, um sich das Unternehmen unentgeltlich oder gegen Honorar dort bewerten zu lassen.

Die meisten Verfahren sind ungeeignet

Wir von Resultate Institut und Bestandsmarktplatz dagegen haben da schon immer die Auffassung, dass die meisten so angewendeten Verfahren nicht geeignet sind, den Wert eines Maklerunternehmens angemessen widerzuspiegeln. Auch der Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer IDW S1 erschien uns für die gängigen Maklerunternehmen nicht wirklich geeignet.

Weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundesgerichtshof Ende 2017 ein Urteil gefällt, das gerade für die Bewertung von Maklerunternehmen von erheblicher Bedeutung ist. In einer Familiensache hatte das Gericht zu klären, mit welchem Verfahren denn der volle, wirkliche Wert eines Unternehmens zu ermitteln sei. Und der BGH hat das getan, was er soll. Er hat geurteilt (BGH 08.11.2017, XII ZR 108/16).

Großteil der Experten rechnet „im Nebel herum“

Das Schöne an dem Urteil ist Folgendes: Unsere Arbeitsweise wurde voll und ganz bestätigt. Weniger erfreulich ist jedoch, dass ein Großteil der angeblichen Experten überwiegend „im Nebel“ herumgerechnet hat. Ein wesentlicher Teil der in der Vergangenheit erstellten Bewertungen von Maklerunternehmen dürfte vor dem Hintergrund dieses Urteils von sehr zweifelhafter Aussagekraft sein. Inwieweit der Autor einer solchen Bewertung für den Schaden seiner Fehlbewertung haftet, muss sicherlich an anderer Stelle geklärt werden. Der ehemalige Makler, der vermutet, sein Unternehmen weit unter Wert verkauft zu haben, sollte zumindest überlegen, die seinerzeit erstellte Bewertung überprüfen zu lassen.

Sämtliche der häufig angewendeten Verfahren zur Bewertung – seien es Multiplikatorenmodelle, reine Ertragswertverfahren, das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß Bewertungsgesetz oder der „IDW S1“ – sind in den allermeisten Fällen schlicht und einfach nicht geeignet, das Unternehmen eines Versicherungsmaklers oder Finanzanlagemaklers üblicher Größe angemessen zu bewerten.

Der Schlüssel zur Bewertung heißt „modifiziertes Ertragswertverfahren“. Wie das geht? Da hilft nur Expertenwissen. Dafür brauchen Sie jedoch einen, der wirklich weiß, wie ein Maklerunternehmen zu bewerten ist.

Der Bestandsmarktplatz ist eine gemeinsame Initiative von AssCompact und dem Resultate Institut. Resultate-Gründer Andreas Grimm beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2018, Seite 128

 
Ein Artikel von
Andreas W. Grimm