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Steuern & Recht
14. April 2016
BGH: Miete muss auch für nicht vorhandene Küche gezahlt werden

BGH: Miete muss auch für nicht vorhandene Küche gezahlt werden

Obwohl die Küche nicht mehr vorhanden ist, muss eine Mieterin dafür monatlich knapp 16 Euro bezahlen. Dagegen hat sie zunächst erfolgreich geklagt. Vom Bundesgerichtshof (BGH) wurde die Klage nun aber abgewiesen.

Eine Mieterin in Berlin-Pankow muss eine Monatsmiete von 15,59 Euro für die Nutzung einer Einbauküche bezahlen, obwohl diese gar nicht mehr vorhanden ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ebenso skurrilen wie bundesweit einzigartigen Fall entschieden.

Weiterzahlung des Mietanteils

Bei dem Streit ging es um eine im Keller eingelagerte und dort gestohlene alte Einbauküche. Die Mieterin wohnt seit 1997 in der Wohnung. Zum Einzug stimmte sie zu, neben der Miete noch 17,71 Euro monatlich für die Nutzung der Einbauküche zu zahlen. 13 Jahre später erlaubte ihr dann der Vermieter eine eigene neue Küche einzubauen. Die alte Küche sollte so gelagert werden, dass sie sie bei einem Auszug wieder sachgerecht hätte eingebaut werden können. Darüber hinaus der Mietanteil für die alte Küche weitergezahlt werden. Diesen Bedingungen stimmte die Frau zu.

Diebstahl aus dem Keller

Im Februar 2014 wurde die alte Einbauküche allerdings aus dem Keller gestohlen. Der Vermieter erhielt im Anschluss von der Versicherung 2790 Euro. Daraufhin stelle die Mieterin die Zahlung der Küchenmiete ein. Das Landgericht Berlin gab ihr darin Recht und räumte ihr eine Mietminderung von 15,59 Euro ab März 2014 ein. Der BGH hat nun aber zum Nachteil der Mieterin entschieden.

Kein Mangel, da nicht gebraucht

Die Bundesrichter begründeten die Entscheidung damit, dass die Mieterin die alte Einbauküche nicht brauche. Daher liege auch kein Mangel vor, der zu einer Mietminderung führen könnte. Die Zahlungspflicht bestehe auch unabhängig vom Schadenersatz der Versicherung für die gestohlene Küche. Der BGH ließ allerdings offen, wie die Mieterin im Falle des Auszugs ihrer vertraglichen Pflicht nachkommen soll, die nicht vorhandene Küche wieder sachgerecht einzubauen. (mh)

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2016, Az.: VIII ZR 198/15