AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
6. Juli 2017
BGH-Urteil lässt tausende Solaranlagenbesitzer bangen

BGH-Urteil lässt tausende Solaranlagenbesitzer bangen

Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt mit einem aktuellen Urteil zu Photovoltaik-Anlagen für Aufsehen. Betreiber sollten ihre Anlagen demnach tunlichst ordnungsgemäß anmelden. Sonst droht ihnen der Verlust eines Großteil ihrer Einnahmen. Im konkreten Fall muss ein Landwirt über 45.000 Euro an den Netzbetreiber zurückzahlen.

Wer eine Photovoltaik-Anlage nicht ordnungsgemäß anmeldet, dem droht der Verlust eines Großteils der Einnahmen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter urteilten in letzter Instanz zu einem Fall eines Landwirts aus Schleswig-Holstein. Dieser hatte seine Solaranlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Diese Formalie ist aber die Voraussetzung für einen Anspruch auf die Fördermittel für erneuerbare Energien. Der Landwirt muss daher die Einspeisevergütung in Höhe von rund 45.500 Euro an den Netzbetreiber zurückzahlen.

Kein Einzelfall

Besonders brisant an dem Urteil ist, dass es sich dabei um keinen Einzelfall handelt. Der Bundesregierung zufolge haben allein zwischen Januar und September 2015 etwa 4.500 Betreiber ihre Anlagen zu spät angemeldet. Bis Anfang Oktober 2016 seien es weitere 8.700 Fälle gewesen, die mehr als drei Wochen zu spät gemeldet wurden. Immerhin gingen aber nur 83 davon mit mehr als einem Jahr Verspätung ein. Allein die Schleswig-Holstein Netz AG verlangt derzeit 3 bis 4 Mio. Euro von gut 200 Solarstromerzeugern zurück.

Harte Strafen sind gewollt

Die Verteidigung des Landwirts sah die Verantwortung beim Netzbetreiber. Bei einem „ganzen Packen von Formularen“ hätte dieser genauer darauf achten müssen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat im vorliegenden Fall aber in einer Checkliste abgefragt, ob die Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet sei, was Landwirt angekreuzt und unterschrieben hatte. Selbst ohne die Checkliste hätten die Richter bei den Netzbetreibern generell keine Versäumnisse gesehen. Eine Aufklärungspflicht bestehe nicht. Jeder Solarstrom-Erzeuger sei dafür verantwortlich, sich zu informieren und seine Anlage korrekt anzumelden. Somit würden die Netzbetreiber mit der Rückforderung lediglich ihre Pflicht erfüllen.

Verlässlichen Zahlen dringend notwendig

Hintergrund ist, dass die Anmeldezahlen werden benötigt, um die Subventionen zentral zu steuern. Diese erfolgen nach dem Prinzip des atmenden Deckels: Je mehr neue Anlagen hinzukommen, desto weniger Geld fließt an die Betreiber. Dieses System könne aber nur mit verlässlichen Zahlen funktionieren, weshalb harte Strafen gewollt sind. Betreiber ohne Anmeldung erhielten zeitweise sogar gar keine Einspeisevergütung. Die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat die Strafen aber deutlich abgemildert, sodass nur noch ein Verlust von 20% droht. (mh)

BGH, Urteil vom 05.07.2017, Az. VIII ZR 147/16