Die grobe Fahrlässigkeit ist bei der Wohngebäudeversicherung der BGV ab sofort bis zur Versicherungssumme mitversichert. Die Erweiterung gilt nicht nur für Neukunden. Auch Wohngebäude-Bestandskunden mit VGB 2011 in der Exklusivdeckung profitieren von der Änderung und erhalten die Mehrleistung beitragsneutral.
Leistungsergänzung
BGV ergänzt damit die bisherigen Leistungen. Im Wohngebäudetarif sind beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme ebenso mitversichert wie alle wasserführenden Zuleitungen innerhalb und außerhalb des Grundstücks. Für Photovoltaikanlagen gilt die Allgefahrendeckung. In den Tarifvarianten Klassik und Exklusiv sind alle Elementargefahren sowie Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch abgesichert. Wer seinen Neubau beim BGV versichert, kann zudem bis zu zehn Jahre von einem Neubaunachlass profitieren. (mh)
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