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7. August 2015
BGV erweitert Leistungen der Wohngebäudeversicherung

BGV erweitert Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Die Versicherungsgruppe BGV/Badische Versicherungen hat eine neue Leistung in die Wohngebäudeversicherung integriert. Ab sofort gilt in der Exklusivdeckung im Neu- und Ersatzgeschäft der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Die grobe Fahrlässigkeit ist bei der Wohngebäudeversicherung der BGV ab sofort bis zur Versicherungssumme mitversichert. Die Erweiterung gilt nicht nur für Neukunden. Auch Wohngebäude-Bestandskunden mit VGB 2011 in der Exklusivdeckung profitieren von der Änderung und erhalten die Mehrleistung beitragsneutral.

Leistungsergänzung

BGV ergänzt damit die bisherigen Leistungen. Im Wohngebäudetarif sind beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme ebenso mitversichert wie alle wasserführenden Zuleitungen innerhalb und außerhalb des Grundstücks. Für Photovoltaikanlagen gilt die Allgefahrendeckung. In den Tarifvarianten Klassik und Exklusiv sind alle Elementargefahren sowie Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch abgesichert. Wer seinen Neubau beim BGV versichert, kann zudem bis zu zehn Jahre von einem Neubaunachlass profitieren. (mh)

Diesen Artikel finden Sie hier auch bei ImmoCompact, dem Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft.