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19. Juli 2016
Bonusprogramme der Krankenversicherung im Visier der Grünen

Bonusprogramme der Krankenversicherung im Visier der Grünen

Mit verhaltensbasierten Versicherungstarifen in der GKV hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst und jetzt in einer Kleinen Anfrage Antworten von der Bundesregierung gefordert. Die Drucksache enthält auch Fragen zu den Bonusprogrammen in der PKV.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die sogenannten Telematik-Tarife, sowie damit zusammenhängende Gesundheits-APPs und tragbare Computersysteme (Wearables) kritisch. Sie hat der Bundesregierung in ihrer Kleinen Anfrage zum Thema detaillierte Fragen vorgelegt.

Im Fokus ihrer Kritik steht dabei vor allem das Heranziehen sogenannter gesunder Einzelwerte, die lediglich den positiven Gesundheitszustand der Versicherten abbilden. So fragen die Grünen, ob Bonusprogramme gemäß dem Präventionsgesetz rechtlich überhaupt zulässig seien, wenn dort der reine Gesundheitszustand – und nicht das gesundheitsfördernde Verhalten – einen erheblichen Einfluss auf die Prämienausschüttung habe. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen würden solche Messwerte jedoch bereits ein knappes Drittel der Tarifbedingungen ausmachen. Die Parlamentarier befürchten, dass z.B. chronisch kranke Menschen von der Teilnahme an solchen Programmen ausgeschlossen würden und das Solidarprinzip an Wirkung verliert.

In diesem Zusammenhang will die Fraktion auch wissen, ob bereits Bonusprogramme von der Aufsichtsbehörde als unzulässig erklärt wurden und falls ja, warum.

Das Recht auf Datenschutz und die Bonusprogramme in der PKV

Im Hinblick auf Bonusprogramme in der Privaten Krankenversicherung (PKV) formuliert die Fraktion vor allem datenschutzrechtliche Fragen an die Bundesregierung: Plant sie gesetzgeberische Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes beim Einsatz von Apps und Wearables im Rahmen von Tarifen der PKV? Und welche Auswirkungen für die informationelle Selbstbestimmung und das System der PKV haben diese Tarife? Mit dieser Frage verweisen die Verfasser der Anfrage auf den gefährlichen Zusammenhang zwischen Datenschutz und Solidarprinzip, der auch in der Branche, von Verbraucherschützern und im VDVM schon diskutiert wurde: Wenn für gesunde und gesundheitsbewusste Versicherte die Prämien dank dem Zugang auf ihre Gesundheitsdaten günstiger werden, was passiert dann langfristig mit denjenigen, die krank sind oder ihre Daten nicht preisgeben wollen? Es droht die Aufteilung des Marktes in gute und schlechte Risiken, die auch für die unabhängige Beratung nicht ohne negative Folgen wäre. (tos)

Lesen Sie dazu auch: „Telematik – Segen oder Fluch für die Versicherungsvermittlung?“ von Peter Wesselhoeft und „Makler-Skepsis: Telematik in der Krankenversicherung“ über die Ergebnisse der AssCompact Studie „AssCompact AWARD – Private Krankenversicherung 2016“.