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10. Juni 2016
Braucht Deutschland eine allgemeine Pflichtversicherung gegen Elementarschaden?

Braucht Deutschland eine allgemeine Pflichtversicherung gegen Elementarschaden?

In den letzten Wochen haben sich Starkregenereignisse in Deutschland wieder stark gehäuft. Im Zuge dieser Wetterkapriolen wird immer wieder die Frage diskutiert: Braucht Deutschland eine allgemeine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren? Der Bund der Versicherten und der GDV nehmen in der Diskussion unterschiedliche Positionen ein.

Starkregen tritt im Sommer in Deutschland immer häufiger auf und kann jede Region treffen. Solche Naturereignisse verursachen immer wieder große Schäden. Häufig werden dabei Gebäude so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sie vorübergehend oder auf Dauer unbewohnbar sind. Da Schäden wie diese die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährden können, benötigt man als Hausbesitzer für solche Situationen Versicherungsschutz in Form einer Elementarschadenversicherung.

BdV fordert Einführung einer Versicherungspflicht

Der Bund der Versicherten BdV sowie die Verbraucherzentralen fordern in diesem Zusammenhang die Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht für alle Hausbesitzer gegen Elementarschäden nach dem Beispiel Schweiz, wo die Elementarschadenversicherung ein fester Bestandteil der Feuerversicherung ist. Bleibe es hingegen bei einer privaten freiwilligen Absicherung, sei zu befürchten, dass in Zukunft immer weniger Verbraucher diese wichtige Police erhalten, so die Einschätzung des Bund der Versicherten. Die Einführung einer Pflichtversicherung verteile das Risiko auf die Versichertengemeinschaft. Kein Hausbesitzer könne abgelehnt werden und die Prämien blieben bezahlbar.

GDV hält Pflichtversicherung für falsch

Im Gegenzug ist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) überzeugt, dass eine Pflichtversicherung grundlegend falsch wäre. In einer aktuellen Mitteilung nennt der Verband die Gründe, die nach seiner Meinung dagegen sprechen. Zum einen nehme eine Pflichtversicherung jeden Anreiz für Prävention, mehr Schäden wären die Folge, während staatlicher und individueller Hochwasserschutz auf der Strecke bleiben würden. Zum anderen sei Versicherungsschutz gegen Naturgefahren und bleibe bezahlbar, dies beweise die Zahl der elemenarschadenversicherten Gebäude, die im Gegensatz zu den Annahmen des BdV immer weiter zu- statt abnehme. Der GDV führt weiter aus, dass die Modelle aus dem Ausland keine Positivbeispiele seien, sondern vielmehr die Grenzen einer Pflichtversicherung aufzeigen würden. So würde beim vielzitierten Beispiel Schweiz übersehen, dass es hier harte Einschnitte bei der Entschädigung gibt. Die hier existierende Pflichtversicherung schließt beispielsweise die für die Region so relevante Naturgefahr Erdbeben aus. Das wäre nach Ansicht des GDV so, als würde man in Deutschland eine Pflichtversicherung einführen, die die Gefahr von Überschwemmung ausschließe. Zudem ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung der Schweiz per Gesetz für die private Versicherungswirtschaft auf insgesamt 1 Mrd. Euro pro Schadenereignis gedeckelt. In Deutschland hätte das Schweizer Modell beim schweren Hagelschlag des Jahres 2013 mit einer Schadensumme von rund 3 Mrd. Euro dazu geführt, dass jeder Versicherte nur ein Drittel seines Schaden erstattet bekommen hätte – und auf zwei Dritteln sitzengeblieben wäre. (sg)