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17. August 2016
Bund der Versicherten kritisiert BaFin

Bund der Versicherten kritisiert BaFin

Der Bund der Versicherten stellt die Rolle der BaFin als oberste Aufsicht für den Vertrieb in Frage. Anlass war die Untätigkeit der Aufsichtsbehörde bei einem irreführenden Verhalten eines Versicherungsmaklers. Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die BaFin aber reagieren müssen.

Der Bund der Versicherten (BdV) hat in einer aktuellen Pressemeldung die Versicherungsaufsicht BaFin massiv kritisiert. Hintergrund ist eine erfolgreiche Abmahnung der Verbraucherschützer gegen einen Versicherungsmakler. Dieser hatte auf seiner Website die „Europäische Krankenversicherung“ beworben und damit suggeriert, dass dieser Versicherungsschutz ein Ersatz für den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz darstelle. Aus Sicht des BdV bietet die Europäische Krankenversicherung jedoch keinen ausreichenden Schutz gegen Gesundheitsrisiken. Die in Deutschland geltende Versicherungspflicht werde damit nicht erfüllt, so die Verbraucherschützer. Die Abmahnung des BdV gegen den Versicherungsmakler wegen den irreführenden Angaben auf seiner Website hatte Erfolg.

Klarstellung auf Maklerwebsite

Der abgemahnte Makler hat nun auf seiner Website klargestellt, dass „die Tarife aus den EU-Nachbarländern nicht geeignet [sind], den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung) bzw. die Versicherungspflicht zu erfüllen.“ Der wesentliche Unterschied zur privaten Krankenversicherung in Deutschland sei, so ist es auf der Website zu lesen, dass die Beiträge auf Basis einer Schadenversicherung kalkuliert werden. Dies bedeute, dass gerade bei jüngeren Menschen die Beiträge wesentlich günstiger sind, als bei deutschen Versicherungen. Weiter betont der Makler, dass die Angebote dennoch eine umfangreiche Absicherung der Kosten im Krankheitsfall bieten.

Kein Verständnis für Zurückhaltung der BaFin

Die erfolgreiche Abmahnung nimmt der BdV zum Anlass, Kritik an der BaFin zu üben. Alarmierend sei nach Ansicht des BdV die Zurückhaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde. „Ohne den Verbraucherschutz würde derartigem Wildwuchs im Vertrieb offensichtlich kein Einhalt beim Unterlaufen der Krankenversicherungspflicht geboten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Insbesondere die Rolle der BaFin als oberste Aufsicht für den Vertrieb sei dringend zu prüfen. (kb)