„Der digitale Wandel verändert gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche schnell und umfassend“, so ist es in einer Mitteilung des Bundesrates zu lesen. Der Bundesrat setzt sich mit einer am 22.04.2016 gefassten Entschließung für eine Anpassung des Rechtsrahmens an diese Entwicklungen ein. Insbesondere bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation sowie bei der Prüfung der Regulierung von Internetplattform-Anbietern sieht die Länderkammer konkreten Handlungsbedarf.
Privatsphäre besser schützen
Der Bundesrat bittet die Regierung, die im Telekommunikationsgesetz geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz auch auf die neuen Dienste anzuwenden. Sie solle darüber hinaus die europäische Strategie des digitalen Binnenmarktes aktiv mitgestalten und dabei für Regelungen eintreten, die sowohl der technischen Weiterentwicklung als auch einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der Privatsphäre Rechnung tragen.
Der Bundesrat leitet die Entschließung nun der Bundesregierung zu, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. (kb)
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