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Steuern & Recht
12. November 2014
Bundesrat lehnt höhere Rürup-Förderung ab

Bundesrat lehnt höhere Rürup-Förderung ab

Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf dagegen ausgesprochen, die Förderhöchstgrenze bei der Rürup-Rente anzuheben und dafür plädiert, den entsprechenden Artikel zu streichen.

Die geplante Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Rürup-Rente von 20.000 Euro auf 24.000 Euro hat der Bundesrat nun in einer Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf abgelehnt (Br.-Drs.: 432714). In der Begründung heißt es, die vorgesehene Anhebung der Förderhöchstgrenze um 20% gehe weit über die Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Da der Förderhöchstbetrag der Riester-Rente unverändert bleibe, führe dies zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Altersvorsorgesysteme. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass der derzeitige Höchstbetrag von 20.000 Euro ausreiche, um eine angemessene Förderung der Altersvorsorge von Selbstständigen im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen und Beamten herbeizuführen. Die Höhe der jährlichen Steuerausfälle, die mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt seien, deute auf eine geringe Nutzung der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin. Dies erscheine besonders mit Blick auf die Gesamtzahl von rund 4 Millionen Selbstständigen zu gering. Der Bundesrat appelliert daher mit Blick auf die Notwendigkeiten zur Einhaltung der Schuldenbremse dafür, auf die Anhebung der Förderhöchstgrenze zu verzichten. (ad)