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18. März 2019
Bundesrat macht Weg frei für mehr sozialen Wohnungsbau

Bundesrat macht Weg frei für mehr sozialen Wohnungsbau

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Grundgesetzänderung zugestimmt. Diese macht den Weg dafür frei, dass der Bunde die für Finanzhilfen des Bundes an die Länder aktiv beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann. Die deutsche Wohnungswirtschaft unterstützt das neue Gesetz explizit.

Während die Verabschiedung der FinVermV in der jüngsten Sitzung des Bundesrats doch nicht zur Abstimmung stand, haben die Vertreter der Bundesländer immerhin den Weg für mehr sozialen Wohnungsbau frei gemacht. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einer Änderung des § 104d des Grundgesetzes zugestimmt, die zweckgebundene Finanzhilfen des Bundes im sozialen Wohnungsbau ermöglicht.

Weg frei für mehr Sozialwohnungen

„Damit ist der Weg für mehr Sozialwohnungen endlich frei, denn jetzt kann der Bund die Länder auch weiter finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen“, begrüßte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, das Ergebnis der Beratungen des Bundesrates. Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen sei schließlich eine enorme Herausforderung, die nur mit dem gemeinsamen starken Engagement aller politischer Ebenen gelöst werden könne.

Länder müssen neue Möglichkeiten nutzen

Experten zufolge werden jährlich rund 80.000 neue Sozialwohnungen in Deutschland benötigt. Dafür müssen insgesamt mindestens 5 Mrd. Euro aufgewendet werden. „Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Länder nun angehalten, die eingesetzten Bundesmittel in angemessener Höhe kozufinanzieren und zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen“, fordert Gedaschko. Die Wohnungsunternehmen bräuchten dringend Planungssicherheit für ihre langfristigen Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. (mh)