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Steuern & Recht
3. November 2017
Bundesrat sieht hohen Verbesserungsbedarf an Europarente PEPP

Bundesrat sieht hohen Verbesserungsbedarf an Europarente PEPP

Das europaweite Altersvorsorgeprodukt PEPP war am 03.11.2017 Thema in der Plenarsitzung des Bundesrats. Verbesserungsbedarf machten die Länder in über 30 Anmerkungen zu dem EU-Vorschlag deutlich.

Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung am 03.11.2017 den EU-Vorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt (PanEuropean Pension Produkt – PEPP) grundsätzlich begrüßt. An vielen Stellen sehen die Länder jedoch noch offene Fragen, die zu klären sind. Sie betreffen zum Beispiel die Anwendung des nationalen Vertragsrechts, die Klärung von Streitigkeiten und die Aufsicht. In über 30 Anmerkungen zu dem EU-Entwurf macht der Bundesrat Verbesserungsbedarf deutlich.

Viele verbraucherpolitische Aspekte sieht der Bundesrat in der Verordnung nicht ausreichend geregelt. So bestünde die Gefahr, dass Verbraucher EU-weiten Produkten blind vertrauen, weil sie sie für genormte Standardprodukte halten. Er fordert deshalb ein Mindestmaß an Vorgaben zur vertragsrechtlichen Gestaltung sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung.

Nachbesserung bei Vertriebs- und Abschlusskosten

Aus seiner Sicht ist es vor allem wichtig, überhöhte Kosten sowie intransparente Angebote und Produktgestaltungen weiter zu reduzieren. Nachbesserungsbedarf sehen die Parlamentarier bei der Begrenzung der Vertriebs- und Abschlusskosten sowie der möglichen Auszahlungsform. Verträge, bei denen Vertriebs- und Abschlusskosten zu Anfang des Sparens für die gesamte Vertragslaufzeit erhoben werden, sollten nicht im Rahmen von PEPP möglich sein. Ebenfalls sollte eine Kürzung laufender Renten in der Auszahlphase ausgeschlossen sein. Um das Produkt förderfähig zu machen, sei eine lebenslange Auszahlung der Leistung wichtig, damit die Sparer das Kapital nicht vorzeitig aufbrauchen. Weiterhin fordern die Länder eine Garantie, dass die eingezahlten Beiträge und die staatliche Förderung auch bei Anbieterwechsel erhalten bleiben. Eine der Riester-Förderung vergleichbare Förderung der PEPP-Produkte lehnt der Bundesrat ab. Außerdem weist er darauf hin, dass die Auswirkungen neuer unionsweiter Instrumente auf die nationalen Sozialversicherungssysteme und auf Betriebsrentenmodelle sorgfältig zu prüfen sind.

Wechselfristen zu lang

Die beabsichtigten Regelungen zum Wechsel der Anlageoption und des Anbieters seien laut Bundesrat nicht ausreichend. Die Wechselfristen von fünf Jahren seien für Verbraucher zu lang bemessen. Insbesondere im Falle von behördlich festgestelltem Fehlverhalten des Anbieters müssen Kunden schnell reagieren können. Die Auswahl und der Wettbewerb wird aus Sicht des Bundesrates dadurch eingeschränkt, dass PEPP-Anbieter die Möglichkeit haben, ein Wechselentgelt in Höhe von 1,5% des angesparten Guthabens zu erheben. Ein Wechsel sollte zudem auch zu einem Anbieter eines Altersvorsorgeprodukts möglich sein, das – ohne als PEPP zugelassen zu sein – die mitgliedstaatlichen Anforderungen für eine Förderung erfüllt.

Auswirkung auf Konzeption deutscher staatlich geförderter Produkte

Weiterhin verweist der Bundesrat in seiner Stellungnahme auch auf Auswirkungen des Vorschlags auf die deutsche Konzeption der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Denn der Verordnungsvorschlag ziele im Zusammenhang mit der Regelung der Mitnahmefähigkeit durch sogenannte Compartments auch darauf ab, dass die im jeweiligen Wohnsitzland bestehenden Steueranreize genutzt werden können. Zu berücksichtigen sind auch mögliche steuerliche Konsequenzen in der Auszahlungsphase der geförderten Altersvorsorgeprodukte.

Bestehende Produkte als PEPP qualifizieren?

Prinzipiell macht der Bundesrat deutlich, dass mit den Anforderungen der Verordnung nicht per se neue Produkte der privaten Altersvorsorge geschaffen werden. Vielmehr können auch bereits am Markt bestehende Produkte von Finanzunternehmen als PEPP qualifiziert werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Zumindest am deutschen Markt mangelt es aus seiner Sicht jedoch an Basisprodukten, die verbraucherfreundliche Kriterien, wie „einfach ausgestaltet“, „kostengünstig“ und „transparent“ vereinen.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, damit sie diese bei Beratungen auf EU-Ebene berücksichtigen kann. (tos)