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Steuern & Recht
3. Februar 2016
Bundesregierung beschließt Steueranreize für Wohnungsneubau

Bundesregierung beschließt Steueranreize für Wohnungsneubau

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) zur Förderung des Wohnungsneubaus verfasst. Auf neu gebaute Mietwohnungen können Investoren demnach im ersten und zweiten Jahr jeweils 10% und im dritten Jahr 9% zusätzlich abschreiben – aber nur auf Gebäude mit Baukosten von maximal 3.000 Euro pro m2.

Lange erwartet, hat die Bundesregierung nun übereinstimmenden Medienberichten zufolge einen konkreten Gesetzentwurf für eine Sonder-AfA für den Wohnungsbau formuliert. Demnach sollen privaten Investoren auf neu gebaute Mietwohnungen im ersten und zweiten Jahr jeweils 10% und im dritten Jahr 9% abschreiben können. Zusammen mit der regulären AfA bedeutet dies eine Abschreibung von insgesamt 35% in drei Jahren.

Maximal 3.000 Euro Baukosten pro m2

Diese Zahl entspricht in etwa den im Vorfeld geäußerten Erwartungen. Neu ist hingegen, dass Gebäude mit Baukosten von mehr als 3.000 Euro pro m2 komplett von der Förderung ausgeschlossen bleiben sollen. Bislang war dafür eine Grenze von 2.200 Euro pro m2 diskutiert worden. Das stieß unter anderem beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen auf große Kritik.

Nutzung bis 2022 möglich

Bei der Sonderabschreibung können dem Regierungsentwurf zufolge höchstens 2.000 Euro pro m2 angerechnet werden. Die Sonder-AfA ist für Immobilien vorgesehen, für die zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2018 ein Bauantrag gestellt wird. Letztmals nutzen dürfen Investoren die Sonderabschreibung 2022. Über die regionale Zuordnung sollen die Stufen des Wohngelds entscheiden. Insgesamt erhofft sich die Bundesregierung durch die Sonderabschreibung neue Impulse für bis zu 100.000 zusätzliche Wohnungen mit vergleichsweise günstiger Miete. Der Gesetzentwurf muss nun im nächsten Schritt vom Bundestag und anschließend vom Bundesrat beschlossen werden, da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. (mh)