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Finanzen
19. November 2015
Bundesregierung fördert ab sofort Maßnahmen zum Einbruchschutz

Bundesregierung fördert ab sofort Maßnahmen zum Einbruchschutz

Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ ist erweitert worden. Eigentümer wie auch Mieter können nun bei der KfW Zuschüsse zur Sicherung der eigenen vier Wände gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Zudem werden die Zuschüsse für Investitionen in Barrierereduzierung sowie im Rahmen des Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht.

Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks also bezahlt. Deshalb fördert die Bundesregierung ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Mio. Euro. Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen.

Bis zu 1.500 Euro

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je Investitionskosten Zuschüsse zwischen 200 Euro und 1.500 Euro. Gefördert werden unter anderem der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

Erhöhte Zuschüsse für Barrierereduzierung

Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Niedrigere Mindestinvestitionskosten

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10% (bisher 8%) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5% (10%) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

Zuschuss bei Kombination von Einbruchschutz und altersgerechtem Wohnen

Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis max. 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird etwa der Abbau von Barrieren, z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss sogar auf 12,5% der förderfähigen Investitionskosten. Maximal 6.250 Euro können beantragt werden.

Material- wie Handwerkerkosten förderfähig

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster. (mh)