Bundesjustizminister Heiko Maas lässt seiner Ankündigung einer Nachbesserung der WIKR rund einen Monat später erste Taten folgen. Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf erstellt, der die Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren neu regelt.
Wertsteigerungen dürfen berücksichtigt werden
Im Gesetzentwurf ist nun unter anderem davon die Rede, dass auch Wertsteigerungen von Wohnimmobilien aufgrund von Bau- und Renovierungsmaßnahmen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden dürfen. Diese von der europäischen Richtlinie vorgesehene Ausnahmeregelung würde in der neuen Version 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Neue Verordnungshoheiten
Darüber hinaus sollen Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium dazu ermächtigt werden, eine Verordnung zu erlassen, die Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung definiert. Die Banken begrüßen die Neuausrichtung der WIKR. Vor allem mit der Verordnung der Ministerien können laut dem Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken rechtliche Auslegungsprobleme bei der Immobilienkreditvergabe behoben werden.
Noch keine endgültige Klarheit
Endgültige Klarheit gebe es aber erst, wenn die Verordnung ausgearbeitet ist. Laut dem Bundesjustizministerium soll der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen werden und die Verordnung im Laufe des ersten Quartals 2017 folgen. (mh)
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