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Steuern & Recht
13. November 2015
Bundestag beschließt neue Regeln für bAV und Versicherungsfinanzaufsicht

Bundestag beschließt neue Regeln für bAV und Versicherungsfinanzaufsicht

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Im Zentrum stehen dabei neue Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie die Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.

Der Deutsche Bundestag hat die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen. Geändert wird unter anderem § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Demnach ist eine abweichende Anlageform in Zukunft erlaubt, wenn die Tarifparteien zustimmen und der Pensionsplan eine lebenslange Zahlung sowie eine Mindesthöhe aus dem Versorgungskapital vorsieht. Zudem müssen eine planmäßige Verwendung dieses Versorgungskapitals sowie die darauf entfallenden Zinsen und auch die Erträge für laufende Leistungen festgelegt werden. Pensionsfonds müssen dem Arbeitgeber darüber hinaus die Zusage nachweisen, dass sie selbst für die Erbringung der Mindesthöhe einstehen, und es muss eine Zustimmung der Tarifvertragsparteien vorliegen.

VAG-Neuregelung sofort gültig

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann der Neuregelung zufolge in Zukunft eine Rechtsverordnung erlassen, wenn weitergehende Bestimmungen zu den aufgezählten Punkten geregelt werden sollen, etwa in Bezug auf Form und Inhalt der erweiterten Arbeitgeberhaftung. Das Ministerium hat zudem die Möglichkeit, diese Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie wird zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die VAG-Neuregelung gilt allerdings bereits ab dem Tag nach der Verkündung.

„Noch Luft nach oben“

Für den Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Sie betonte, dass der Entwurf zwar viele positive Aspekte hinsichtlich der erworbenen Anwartschaften bei Betriebsrenten enthalte. Bei den Interessen der Beschäftigten gebe es aber noch Luft nach oben. Vor allem für durchschnittliche und kleinere Einkommen seien die positiven Aspekte des Entwurfs fraglich. Die Grünen betonten, dass es nicht darum gehe, den Casino-Kapitalismus von der Kette zu lassen, sondern um mehr Flexibilität in der anhaltenden Niedrigzinsphase.

„Wichtiger erster Schritt“

Für die SPD sind die neuen Regeln ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Es sei zwar immer eine Grundsatzfrage, wenn man von kapitalgedeckter Altersvorsorge rede. Gleichwohl habe man genügend Sicherungsmechanismen eingebaut, um zu verhindern, dass Angestellte ihre Ansprüche verlieren. Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden darüber, dass Unternehmen nun die Möglichkeit haben, die betriebliche Altersvorsorge um kapitalgedeckte Regelungen zu erweitern. Da aber eine Mindestrente garantiert werden müsse, bestehe kein erhöhtes Risiko für Arbeitnehmer. (mh)