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Steuern & Recht
17. Februar 2017
Bundestag beschließt Neuerungen im Insolvenzrecht

Bundestag beschließt Neuerungen im Insolvenzrecht

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Zentral ist darin unter anderem die Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre.

Neuerungen im Insolvenzrecht hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz soll Gläubiger sowie Arbeitnehmer besser vor finanziellen Risiken im Fall einer Anfechtung schützen. Der Zeitraum für die Vorsatzanfechtung von Insolvenzen wurde daher von 10 auf nur noch 4 Jahre ab Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkürzt. Zudem hält das Gesetz fest, dass bei Gewährung von Zahlungserleichterungen zunächst davon ausgegangen wird, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht bekannt war.

Rückförderung von Arbeitsentgelt nur bei „Mitwissen“ des Arbeitnehmers

Mehr Klarheit schafft das Gesetz auch hinsichtlich der Rückforderung von Arbeitsentgelt im Falle einer Insolvenz: Innerhalb von drei Monaten nach Leistungserbringung ausgezahltes Arbeitsentgelt kann durch den Insolvenzverwalter nur dann zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer wusste, dass der Arbeitgeber mit der Auszahlung unlauter handelte. Zinsen für Rückgewähransprüche nach der Anfechtung wird es laut dem Gesetz nur noch nach Eintritt des Verzugs geben. (tos)