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19. Februar 2016
Aus des Widerrufsjokers bei Immobilienkreditverträgen besiegelt

Aus des Widerrufsjokers bei Immobilienkreditverträgen besiegelt

Das Aus des Widerrufsjokers bei Immobilienkreditverträgen ist besiegelt. Der Bundestag hat beschlossen, dass das Widerrufsrecht für alle Verträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden, zum 22.06.2016 erlöschen wird.

Rund 80% der von Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge besitzen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Für diese Kreditnehmer hat der Bundestag einen einschneidenden Beschluss verabschiedet. Bisher griff hier das „ewige Widerrufsrecht“. Die Kreditnehmer können solche Verträge daher auch heute noch widerrufen. Weil in der Zwischenzeit die Zinsen stark gesunken sind, können sie damit oft tausende Euro sparen. Im Einzelfall droht Banken und Sparkassen laut Verbraucherschützern sogar die Herausgabe von mehr als 100.000 Euro.

21.06.2016 statt ewig

Dieses ewige Widerrufsrecht wird durch das vom Bundestag beschlossene „Gesetz für Rechtssicherheit“ beendet. Übergeordneter Hintergrund der Neuregelung ist die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Die Möglichkeit des Widerrufs für Altverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen endet nun zum 21.06.2016. Das soll Rechtssicherheit für die Banken und Sparkassen verschaffen.

Widerruf zwecklos ab 22.06.2016

Das ewige Widerrufsrecht wurde 2002 für Immobilienkredite eingeführt, um die Institute zur deutlichen, korrekten und verständlichen Information der Kunden zu zwingen. 14 Jahre später kommt nun die Rolle rückwärts. Kreditnehmer, die einen Vertrag mit einer fehlerhaften Belehrung widerrufen wollen, müssen ihren Widerruf daher bis spätestens 21.06.2016 um 00:00 Uhr bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen. (mh)

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