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2. Dezember 2015
Bundestagsausschuss beschließt Stärkung der Bausparkassen

Bundestagsausschuss beschließt Stärkung der Bausparkassen

Bausparkassen bekommen neue Möglichkeiten. Die Regierungfraktionen haben im Bundestag einer Gesetzesänderung zugestimmt, nach der die Spezialinstitute ihr Geld zukünftig besser anlegen können sollen, etwa in Aktien. Zudem sollen sie höhere Darlehen auf Immobilien ausgeben und auch das Pfandbriefgeschäft betreiben dürfen.

Die deutschen Bausparkassen sollen angesichts der belastenden Niedrigzinsphase gestärkt werden. Der Finanzausschuss des Bundestages hat daher am Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen beschlossen. Mit diesem werden die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert. Die Koalitionsfraktionen stimmten nach Vornahme einiger Änderungen für den Entwurf, die Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Lichtblicke im Bankenwesen

Von der CDU/CSU-Fraktion hieß es, die Bausparkassen hätten sich in der Finanzkrise als Lichtblicke im Bankenwesen erwiesen, seien aber in der anhaltenden Niedrigzinsphase unter Druck geraten. Daher sollten ihnen Möglichkeiten gegeben werden, Geld besser anzulegen, zum Beispiel in Aktien. Außerdem sollen Bausparkassen höhere Darlehen auf Immobilien ausgeben dürfen. Die bisherige Grenze von 80% des Beleihungswertes fällt weg. Die SPD sieht in den erweiterten Anlagemöglichkeiten der Bausparkassen keine unzumutbaren Risiken, verlangte aber eine Überprüfung im Jahr 2018. Bausparkassen seien auch in Zukunft notwendig, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Unkalkulierbare Risiken

Für die Linksfraktion werden die Risiken durch die Ausweitung der Geschäftsfelder unkalkulierbar. Kreditnehmer von Sofortdarlehen seien bei einem Zusammenbruch einer Bausparkasse nur unzureichend geschützt. Außerdem werde es weiterhin zu Kündigungen älterer Bausparverträge mit höheren Zinsen kommen, erwartet die Linksfraktion. Für Bündnis 90/Die Grünen reagiert der Gesetzentwurf nicht auf Fehlentwicklungen im Bausparkassenwesen. Das Geschäftsmodell der Bausparkassen stehe schon lange unter Druck, weil die Zinsen schon seit vielen Jahren sinken würden. Hinter der Fassade der Bausparkassen finden schon lange was anderes statt. Die Koalition verschiebe die Probleme nur.

Neue Geschäftsmöglichkeiten

Mit der Gesetzesänderung wird den Bausparkassen außerdem die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung. Mit den Änderungsanträgen der Koalition wurde auch eine Bestimmung aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt, die für die finanzierten Immobilien den Abschluss einer Gebäudeversicherung vorschrieb. Die ab 2017 vorgesehene Möglichkeit des Aktienerwerbs ist begrenzt. So dürfen nur bis zu fünf Prozent der sogenannten Zuteilungsmasse in Aktien investiert sein. (mh)