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Steuern & Recht
29. September 2016
BVK: Entscheidungen zur bAV-Reform sind ermutigend

BVK: Entscheidungen zur bAV-Reform sind ermutigend

Noch liegt kein Gesetzesentwurf vor, aber die Eckdaten für eine bAV-Reform scheinen festzustehen. Zumindest kam es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium. Der BVK sieht dabei ermutigende Tendenzen für die Vermittler.

Befürchtungen, dass Versicherungsvermittler ihre Bedeutung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verlieren werden, haben sich zumindest vorerst nicht bestätigt. Die in dieser Woche in Berlin getroffenen Entscheidungen seien sogar ermutigend, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Wäre ein Sozialpartnermodell in seiner ursprünglichen Idee durchgesetzt worden, hätte dies insbesondere für Versicherungsmakler schwerwiegende Folgen gehabt.

Anreize für Geringverdiener

Konkret begrüßt der BVK die Pläne, Anreize für Geringverdiener zu erhöhen, indem die späteren bAV-Renten als Freibeträge im Fall einer Grundsicherung im Alter anerkannt werden. Auch eine Aufstockung der steuerlichen Förderung bis zu 7% der Beitragsbemessungsgrenze befürwortet der BVK.

Anreize für Arbeitgeber

„Damit kann die bAV attraktiver gestaltet werden“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Pläne der Bundesregierung. „Allerdings empfehlen wir die steuerliche Förderung etwas mehr, nämlich auf 10%, anzuheben. Dass kleine und mittelständische Arbeitgeber (KMU) nicht mehr für die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten garantieren müssen, unterstützen wir ebenfalls. Schließlich führten gerade diese Rentengarantien in Zeiten des Niedrigzinses dazu, dass die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge bei den KMU in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, weil die Unternehmen zu Recht die Haftung für zugesagte Renten scheuten.“

Zuversichtlich stimmen den BVK auch Vorhaben der Bundesregierung, künftig Arbeitgebern eine steuerliche Verrechnung von 30% zu gewähren, wenn diese für ihre Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV überweisen. (bh)