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23. November 2017
BVK veröffentlicht IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler

BVK veröffentlicht IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler

Ob sie die Vorgaben der IDD erfüllen, können Vermittler nun mithilfe einer Checkliste klären. Entwickelt hat die Liste Prof. Dr. Matthias Beenken in Zusammenarbeit mit dem BVK und der KuBI. Behandelt werden Themen wie Weiterbildung, Erstinformation und Vergütungssysteme, aber auch Aspekte wie das Provisionsabgabeverbot.

Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD Ende Februar 2018 ergeben sich für Versicherungsvermittler viele Fragen und Unsicherheiten. Daher hat Professor Dr. Matthias Beenken mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e. V. eine IDD-Checkliste für Vermittlerbetriebe erarbeitet. Die Themen der 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen reichen von Weiterbildung, Beratung über Vergütungssysteme bis hin zu Erstinformation und dem Produktgenehmigungsprozess. Zudem sind die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.

 „Mit dieser Checkliste können Vermittler klären, ob sie sozusagen IDD-bereit sind“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Weitere Informationen würden bei Bedarf über die Publikationen des BVK oder der KuBI veröffentlicht. Professor Beenken fügt hinzu: „Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich womöglich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung etwas verändern kann.“ Vermittler sollten sich daher in nächster Zeit über den BVK oder die KuBI fortlaufend informieren. Die Liste werde gegebenenfalls aktualisiert.

Die Checkliste ist auf der KuBI-Website unter www.kubiev.de kostenlos verfügbar. (tk)