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22. Mai 2015
BVK will neue Regeln für Vergleichsportale

BVK will neue Regeln für Vergleichsportale

Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen dieselben Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) anlässlich seiner Jahreshauptversammlung, die gerade in Rostock stattgefunden hat. Unter anderem will der Verband, dass die Statusinformation, die jeder Vermittler abgeben muss, gut sichtbar auf den Internetseiten der Portale platziert wird.

Im Zuge der Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie sind mittlerweile auch der Direktvertrieb und damit die Vergleichsportale ins Blickfeld der Aufseher und Gesetzgeber gerutscht. Das sei richtig so, hat der BVK auf seiner Jahreshauptversammlung bekräftigt. „Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IDD)“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Er will aber noch mehr: Internetportale müssten eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen, so Heinz. Für den Verbraucher müsse diese Unterscheidung auch im Internet deutlich erkennbar sein. „Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, informiert der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internetvergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“

Aus Sicht des BVK sollte daher ein gut sichtbarer Button „Statusinformation“ auf den Internetseiten der Vergleichsportale platziert werden. Außerdem sollten die Vergleichsportale transparent über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen (Besitzverhältnisse) informieren. Der Verband will weiterhin, dass Vergleichsportale gesetzlich verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. (bh)