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21. Oktober 2016
Concordia-Rechtsschutz-Tarif mit Besserstellungs-Garantie

Concordia-Rechtsschutz-Tarif mit Besserstellungs-Garantie

Seit dem 01.10.2016 bietet die Concordia Neukunden im Sorglos-Rechtsschutz-Tarif eine Besserstellungs-Garantie. In den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss können sie so ihren Rechtsschutzfall nach den bessergestellten Bedingungen ihres Vorversicherers regulieren lassen.

Im Sorglos-Rechtsschutz-Tarif der Concordia profitieren Neukunden seit dem 01.10.2016 von einer Besserstellungs-Garantie, wonach sie in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss ihren Rechtsschutzfall nach den im Einzelfall bessergestellten Bedingungen ihres Vorversicherers regulieren lassen können. Der Concordia-Sorglos-Rechtsschutztarif bietet gebündelten Rechtsschutz für den privaten Bereich, die berufliche Tätigkeit, den Kfz- bzw. Verkehrsbereich und für das Thema Wohnen bzw. Grundstück.

Vermögensübertragung erfolgt

Gleichzeitig mit der Einführung des neuen Tarifs erfolgt mit Genehmigung der BaFin die Vermögensübertragung der Concordia Rechtsschutzversicherungs-AG auf die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit. Der Gegenseitigkeitsversicherer ist die Muttergesellschaft des Konzerns, der vor allem die Sachversicherungen betreibt. Hier ergänzt der neue Rechtsschutztarif die „Sorglos“-Familie, die es bereits in der Hausrat-, Privat-Haftpflicht und Unfallversicherung gibt.

Die Concordia Rechtsschutzversicherung bleibt nach Unternehmensangaben auch nach der Integration des Rechtsschutzversicherers in die Muttergesellschaft als Marke bestehen. Die unabhängige Regulierung von Leistungsfällen erfolge weiterhin bei der Concordia Rechtsschutz-Leistungs-GmbH und für die Kunden ändere sich nichts. (ad)