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Finanzen
27. September 2016
Darum sind Baufinanzierungen auch nach WIKR ein lohnendes Geschäft

Darum sind Baufinanzierungen auch nach WIKR ein lohnendes Geschäft

Die Baufinanzierung ist für Berater nach wie vor ein attraktives Geschäft. Gerade die umstrittene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) dürfte für die verbliebenen Berater positive Folgen haben. Sie ist aber längst nicht der einzige Grund, warum Baufinanzierung ein attraktives Beratungsfeld bleibt.

Von Volker Grabis, Produktmanager und Trainer Immobilienfinanzierung der Deutsche Makler Akademie

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit dem 21.03.2016 in Kraft und viele Vermittler stehen immer noch vor der Frage, wie es jetzt weitergehen kann. Alle Darlehensvermittler, die schon vor dem Stichtag eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO hatten, haben bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist, um die bestehende Erlaubnis in eine Erlaubnis nach § 34i GewO umschreiben zu lassen. Der große Vorteil liegt in der vereinfachten Beantragung der Erlaubnis, sodass nur eine Vermögensschadenhaftpflicht und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden müssen.

Größeres Stück vom Kuchen

Da sich die Vermittlerschaft nach dem 21.03.2017 nach jetzigen Prognosen erheblich reduzieren wird, bleibt für alle Besitzer einer Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO ein wesentlich größeres Stück vom Kuchen. Und der Kuchen betrug allein im Jahr 2015 stolze 1,23 Bio. Euro. In Anbetracht der strukturellen Reformen in der Finanzdienstleistung sinkt die Anzahl der Berater in den Banken und Versicherungen in den nächsten Jahren. Die Gewinner sind die Baufinanzierungsberater mit einer Erlaubnis nach § 34i GewO.

Was macht das Geschäft so attraktiv für Vermittler und Berater?

Das durchschnittliche Volumen pro Baufinanzierung liegt bei 150.000 Euro. Die Provisionen belaufen sich in der Regel zwischen 0,75% und 2%. Bei einer Provision von 1% beträgt der Umsatz im Durchschnitt bei 1.500,00 Euro. Gute Vermittler liegen bei Umsätzen von über 10 Mio. Euro p. a., was einem Provisionsumsatz von 100.000 bis 200.000 Euro entspricht. Und das Schönste ist, es handelt sich um stornofreies Geschäft.

Sog-Geschäft

Kunden benötigen Baufinanzierungen für die Verwirklichung ihres Immobilientraums und stellen gerne alle notwendigen Unterlagen für die Realisierung dieses Traums zur Verfügung. Es ist ein „Sog-Geschäft“ mit vielen weiteren Cross-Selling-Ansätzen. Ob es um die Absicherung der Immobilie oder um die biometrischen Risiken der Kreditnehmer geht, die Berater stehen dann in der Pole-Position beim Kunden.

Zusatzchance Anschlussfinanzierung

Doch das Schönste kommt zum Schluss, denn endet die Zinsbindung für den Immobilienkredit, kommt es zur Anschlussfinanzierung mit erneutem Provisionsanspruch. Zehn Jahre jeden Monat fünf Kunden, dann können Berater allein über die Anschlussfinanzierungen eine erhebliche Bestandsprovision erzielen.

Berater, die unsicher sind, ob ihr Fachwissen für dieses lukrative Geschäft ausreicht, bereitet die Deutsche Makler Akademie nicht nur auf die IHK-Sachkundeprüfung vor, sondern bietet mit Workshops auch für Erlaubnisinhaber nach § 34i GewO fachliches Know-how.

Mehr Informationen gibt es hier.