AssCompact suche
Home
Immobilien
26. November 2018
Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen

Das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen

Aufgrund der immer weiter zunehmenden Wohnraumknappheit in Großstädten und wegen der stetig steigenden Immobilienpreise, ist die Diskussion darüber, von wem Maklergebühren gezahlt werden sollen, in Politik und Medien neu entbrannt.

Da neben den Kaufobjekten auch Mietwohnungen immer knapper und immer teurer werden und zudem in Kürze das Baukindergeld eingeführt wird, tendieren aktuell immer mehr junge Familien dazu, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Gerade junge Wohnraumsuchende und Familien, die ohnehin nicht über hohe finanzielle Rücklagen verfügen, können die Maklergebühr (je nach Bundesland) von bis zu 8 % des Kaufpreises einer Immobilie kaum noch zahlen. Dies auch deshalb, weil neben den Maklergebühren noch die Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Kosten für den Grundbucheintrag und sonstige Kaufnebenkosten fällig werden.

Derzeit wird in der Politik geprüft, ob das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen angewandt werden kann. Dieses Prinzip wurde bereits erfolgreich in den Niederlanden und in Österreich eingeführt. Sollte das Bestellerprinzip auch in Deutschland eingeführt werden, müssen nicht länger die Käufer von Immobilien für die Maklerkosten aufkommen, sondern meist die Verkäufer, da diese in der Regel den Makler beauftragen.

Verkäufer könnten das Bestellerprinzip umgehen

Kritiker des Bestellerprinzips befürchten, dass Verkäufer von Immobilien, die durch die Einführung des Bestellerprinzips für die Maklergebühr aufkommen müssten, die Mehrkosten einfach durch höhere Verkaufspreise an die Käufer weitergeben könnten. Kontrolliert werden könnte dies nur sehr schlecht. Fraglich wäre in diesem Zusammenhang auch, wer die Kontrollen durchführen sollte und auf welcher Gesetzesgrundlage Sanktionen verhängt werden könnten.

Bessere Lösung: Makler sprechen sich für eine Senkung der Grunderwerbssteuer aus

Viele Immobilienmakler befürchten, dass Aufträge für die Immobilienvermittlung auf Grund der geplanten Einführung des Bestellerprinzips einbrechen könnten. Kritiker des Bestellerprinzips betonen, dass sich die Situation von Immobilienkäufern mit der Einführung der neuen Regelung verschlechtern würde. So müssten Käufer in den meisten Fällen nicht nur einen höheren Kaufpreis zahlen, sondern dadurch dass der Verkaufspreis höher angesetzt wird, auch eine höhere Grunderwerbssteuer zahlen. Makler in ganz Deutschland schlagen daher vor, die Grunderwerbssteuer, die in den letzten paar Jahren ohnehin unverhältnismäßig von rund 3,5 % auf derzeit 6,5 % (je nach Bundesland) stark angestiegen ist, wieder merklich zu senken. Sollte es zu keiner Senkung der Grunderwerbssteuer kommen, so ist das Geschäftsmodell der Immobilienmakler in Gefahr: Es ist damit zu rechnen, dass Verkäufer von Immobilien nicht bereit sind, die hohen Maklergebühren zu zahlen und den Verkauf dann tendenziell selbstständig abwickeln würden. Dies könnte die Branche der Immobilienmakler nachhaltig gefährden und zu einem starken Jobabbau in der Branche führen.