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4. November 2013
Debeka reagiert auf Verfehlungen und führt neue Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter ein

Debeka reagiert auf Verfehlungen und führt neue Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter ein

Die Debeka-Gruppe hat neue Verhaltensrichtlinien für ihre 17.000 Mitarbeiter eingeführt. Damit werden die bereits seit 2010 bestehenden Standards des Versicherers verschärft. Gleichzeitig verweist die Debaka auf Verfehlungen einzelner Mitarbeiter aus den 1980er und 1990er Jahren und erklärt, dass das Unternehmen als Ganzes Geschäfte mit Adresshändlern schon immer ablehne.

Uwe Laue, der Vorstandsvorsitzende der Debeka, erklärt dazu: „Unser neues Regelwerk ist zeitgemäß und notwendig – auch deshalb, weil es in der Vergangenheit zu Verfehlungen kam. So wissen wir, dass in den 1980er und 1990er Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potentieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden. Auch der damaligen Führungsmannschaft fehlte die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik. Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein. Um in der Entwicklung der letzten Jahre den nächsten Schritt zu gehen, haben wir nun ein Regelwerk geschaffen, mit dem wir ein klares Signal senden und mögliches Fehlverhalten für die Zukunft sanktionieren können. Die Debeka lehnt Geschäfte mit Adresshändlern schon immer ab. Der heutige Schritt führt diese Grundhaltung konsequent fort.“

Neugeschäft über Empfehlungen

Die Debeka verzichtet im Allgemeinen auf Werbung und wächst vor allem durch Weiterempfehlungen. Diese Empfehlungen müssten rechtlich absolut einwandfrei sein, so der Versicherer. Wie es heißt, verweist das Unternehmen die Vertriebsorganisation darauf regelmäßig hin und hat 2009 einen Compliance-Beauftragten berufen, der die Arbeit der internen Revision unterstützt. Einen Vorteil sieht die Debeka darin, dass sie im Vertrieb ausschließlich mit festangestellten, weisungsgebundenen Mitarbeiter arbeitet. So könnten die bestehenden und neuen Richtlinien besser durchgesetzt werden. Die neuen Verhaltensrichtlinien konkretisieren den Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Diesem Kodex ist die Debeka bereits im Juli 2013 beigetreten.

Die neue Betriebsvereinbarung verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkretere und Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: „Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.“ Die Richtlinie beinhaltet nun auch Aussagen zu Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen. Sie sollen den Mitarbeitern eindeutige Vorgaben bieten. So sind Sachgeschenke nur bis höchstens 25 Euro gestattet und Einladungen von Privatpersonen zu Veranstaltungen sind untersagt. Weiterhin verpflichtet die Debeka ihre Mitarbeiter bei Amtsträgern die Regelungen der jeweiligen Behörden zu beachten.