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Steuern & Recht
24. August 2015
Der Countdown für den Beipackzettel läuft

Der Countdown für den Beipackzettel läuft

Mit der Veröffentlichung der PRIIPS-Verordnung Ende letzten Jahres ist der Startschuss für die europäischen Aufsichtsbehörden gefallen, die technischen Standards für den Inhalt des Basisinformationsblattes (Beipackzettel für verpackte Anlageprodukte) auszuarbeiten. Laut Verordnung sollen Kleinanleger im Beipackzettel die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen und unterschiedliche PRIIPs vergleichen zu können. Nun wurde ein erstes Diskussionspapier vorgelegt.

Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ein Diskussionspapier mit Methoden zur sogenannten PRIIP-Verordnung vorgelegt. Der GDV begrüßt grundsätzlich den Ansatz, durch standardisierte Produktinformationsblätter mehr Transparenz und Schutz für den Verbraucher zu schaffen. Allerdings müssten seiner Ansicht nach die Besonderheiten der Versicherungsprodukte adäquat berücksichtigt werden. Der GDV hat in einer Stellungnahme folgende Aspekte hervorgehoben:

  • Prämien zur Absicherung biometrischer Risiken dürfen nicht als Kosten zu Lasten der Rendite betrachtet werden. Denn für diese Prämie erhalten Verbraucher Versicherungsschutz.
  • Als Kostenindikator soll die Kennzahl „Reduction in Yield” verwendet werden. Diese ist besser geeignet als die alternativ vorgeschlagene „Total Cost Ratio”.
  • Der Risiko/Rendite-Indikator soll auf einem in die Zukunft gerichteten stochastischen Modell mit vorgeschriebenen Parametern basieren. Auf Grund der langen Laufzeiten der Versicherungsanlageprodukte wären die Ergebnisse anderer Modelle instabil und nicht aussagekräftig.
  • Beispielrechnungen zur Wertentwicklung unter verschiedenen Szenarien („Was wäre wenn”-Performance) sind sinnvoll, da sie für den Verbraucher nachvollziehbar sind.
Alle Produkte vergleichbar machen

Auch der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) macht sich in einer Stellungnahme an die europäischen Aufsichtsbehörden zur Darstellung von Risiken, Performance-Szenarien und Kosten im PRIIPs-KID für vergleichbare Transparenzstandards stark. Für die Offenlegung der Kosten im Produktinformationsblatt müsse der Grundsatz gelten, dass alle Beträge als Kosten auszuweisen sind, die das auf Rechnung des Anlegers investierte Kapital reduzieren. Mit diesem allgemeinen Ansatz will der BVI sicherstellen, dass konkurrierende Produkte wie Lebensversicherungen und Zertifikate ihre Kosten im PRIIPs-Informationsblatt gleichermaßen transparent ausweisen.

Hintergrund

Am 09.12.2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.11.2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) veröffentlicht. Ziel ist es, mit einem Mehr an Transparenz für mehr Verbraucherschutz zu sorgen. Die Verordnung gilt für „alle von der Finanzdienstleistungsbranche aufgelegten Produkte, die Kleinanlegern Investitionsmöglichkeiten bieten, unabhängig von ihrer Form oder Konzeption, bei denen der dem Kleinanleger zurückzuzahlende Betrag aufgrund der Abhängigkeit von Referenzwerten oder der Entwicklung eines oder mehrerer Vermögenswerte, die nicht direkt vom Kleinanleger erworben werden, Schwankungen unterliegt“. Damit sind reine Versicherungsprodukte, die keine Investitionsmöglichkeiten bieten, und Einlagen, die ausschließlich dem Zinsrisiko unterliegen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Zur Anwendung kommen die neuen Regelungen erst am 31.12.2016. (kb)