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28. September 2017
DIA fordert Einführung eines Online-Rentenkontos

DIA fordert Einführung eines Online-Rentenkontos

Analog der Online-Rentenkonten in Schweden, den Niederlanden, Großbritannien und Australien fordert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) auch für Deutschland eine Pflicht zur elektronischen Bereitstellung der erforderlichen Daten für eine entsprechende Online-Rentenplattform. In einem Dossier hat das DIA seine Vorschläge zusammengefasst.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) fordert eine neue Informationspflicht für die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und für alle Anbieter privater Renten – die elektronische Bereitstellung der erforderlichen Daten für ein Online-Rentenkonto. Diese gesetzliche Informationspflicht ist Teil eines detaillierten Vorschlages für die Einführung einer Online-Plattform, auf der jeder seine künftigen Rentenansprüche in übersichtlicher und zusammengefasster Form einsehen kann. In vielen anderen Ländern gibt es solche Konten bereits seit längerer Zeit.

Daher hat das DIA in Expertengesprächen die Erfahrungen mit Online-Rentenkonten in Schweden, den Niederlanden, Großbritannien und Australien sondiert, in einem Dossier zusammengefasst und daraus einen Vorschlag für Deutschland abgeleitet. Demnach sollten die Daten über die künftigen Rentenanwartschaften nicht in einer zentralen Datenbank vorgehalten, sondern jeweils nach dem Einloggen des Konteninhabers bei den Altersvorsorgeanbietern abgerufen werden. Der Einblick in das Rentenkonto sollte auf jedem Gerät – also Smartphone, Tablet, Laptop oder PC – möglich sein.

Identifizierung per eID-Funktion oder Elster-Verfahren

Zur sicheren Identifizierung schlägt das DIA die eID-Funktion des neuen Personalausweises vor. Sollte die mobile Nutzung dieser Funktion mit dem Smartphone sich noch verzögern, weil nicht genügend geeignete Geräte im Umlauf sind, käme das Elster-Verfahren in Frage, das die Finanzämter für die Abgabe der elektronischen Steuererklärung nutzen.

Ausschreibungsverfahren für Plattformbetreiber

Die Auswahl des Plattformbetreibers, so der Vorschlag im DIA-Dossier, sollte in einem Ausschreibungsverfahren erfolgen, so wie es auch bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge der Fall war. Der im Zuge des Ausschreibungsverfahrens gefundene Bewerber, soll dann mit der Aufgabe zur Führung des Rentenkontos beliehen werden. Als Rechtsform hält das DIA eine gGmbH oder einen Verein für geeignet. Die Gemeinnützigkeit hätte laut DIA den Vorteil, dass in der öffentlichen Wahrnehmung das Rentenkonto nicht als Geschäftsmodell eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens angesehen werde. (ad)