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27. Juli 2017
bAV aus Personalberatersicht: „Kleinere Unternehmen sollten nur externe Durchführungswege wählen“

bAV aus Personalberatersicht: „Kleinere Unternehmen sollten nur externe Durchführungswege wählen“

Das BRSG ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ob es die bAV-Welt grundsätzlich verändern wird, ist noch fraglich, sagt Frank Hoyck, Gesellschafter und Geschäftsführer der Hoyck Management Consultants im AssCompact Interview. Der bAV-Experte berichtet aus dem Blickwinkel eines Personalberaters und erläutert, was vor allem kleinere Unternehmen beachten sollten, wenn sie sich für die Einführung einer bAV entscheiden.

Herr Hoyck, welche Rolle spielt die betriebliche Altersversorgung heute im Allgemeinen für die Personalarbeit eines Unternehmens?

Die betriebliche Altersversorgung hat heute wieder eine steigende Bedeutung für die Personalarbeit. Die neue Generation sucht bei der Wahl der Arbeit in zunehmendem Maße nach Sinnstiftung, aber ganz allgemein zeichnen sich gute Arbeitgeber wieder durch ein attraktives Angebot an Benefits aus und dazu gehört auch die bAV. Angebote, die sich auf die Bedürfnisse von Kandidaten und Mitarbeitern zuschneiden lassen sind dabei besonders gefragt.

In den Konzernen stellt sich dann ja auch kaum mehr die Frage, ob es eine bAV braucht. Warum hat sich Ihrer Meinung nach die bAV in kleinen und mittelständischen Unternehmen noch nicht durchgesetzt?

Weil die administrative Belastung für die Unternehmen mit der Einführung und Verwaltung von bAV-Programmen nicht zu unterschätzen ist: Dazu gehören die regelmäßige Bereitstellung von Geldern, sei es in Form von Beiträgen bei externen Durchführungswegen, sei es durch Buchungen bei internen wie Direktzusagen. Außerdem ist auch der Einbehalt von Geldern, wenn Mitarbeiter teilweise eigenfinanzierte Beitragsleistungen erbringen, ein administrativer Aufwand, genauso wie die regelmäßig zu erstellenden Nachweise für die Mitarbeiter. Und nicht zu vergessen, die Bestandspflege, beispielsweise bei Neueintritten oder Austritten, der Wechsel der Versorgungsregelungen bei Beförderungen etc.

Darüber hinaus ist natürlich eine enge Zusammenarbeit mit dem Ressort Finanzen/Rechnungswesen erforderlich. In der Regel besteht auch die Notwendigkeit der Absprache und Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretungen im Rahmen der Mitbestimmung. Im Falle von Direktzusagen werden Bilanzpositionen in Höhe des Verpflichtungsumfangs aufgebaut und das erfordert regelmäßig Bewertungen. All das kann die Attraktivität eines Unternehmens als Übernahmeziel schmälern. Aber es gibt ja auch Wege, wie man die Altersversorgung besser ausgestalten kann.

Welche Empfehlungen geben Sie dann folglich als Personalberater den Unternehmen, wenn es um die Einführung einer bAV geht?

Man sollte zunächst einmal nicht davor zurückschrecken, ein wenig Aufwand vor der erstmaligen Einführung einer bAV zu betrieben. Kleinere Unternehmen sollten nur externe Durchführungswege wählen und sich Experten an Bord holen, die sie bei der Einführung unterstützen. Bei der Ausgestaltung von Zusagen sollten unnötige Automatismen, die zu Folgekosten führen können, weitestgehend vermieden werden. Vielmehr sollte versucht werden, bei kritischen Punkten Flexibilität zu wahren.

Natürlich müssen sich Arbeitnehmer auf Zusagen verlassen können, aber Arbeitgeber dürfen keine Verpflichtungen für die Zukunft eingehen, die später gegebenenfalls kaum gehalten werden können. Wirtschaftliche Extremsituationen müssen bei der Plangestaltung antizipiert werden. So hat beispielsweise bis vor einigen Jahren niemand mit einer derartig ausgeprägten und lang andauernden Niedrigzinsphase gerechnet, die sowohl den Barwert der Verpflichtungen deutlich steigen ließ als auch die Überschussberechnungen von Versicherern infrage stellt.

Bei und nach der Einführung eines neuen Programms sind Klarheit und gute Kommunikation besonders wichtig: Nach dem Motto „Tu Gutes und sprich darüber“ sollte dieses wichtige Benefit nicht nur einmal gut erklärt, sondern regelmäßig ins Bewusstsein der Mitarbeiter gerufen werden. So entsteht die notwendige Wertschätzung, die gerade bei der bAV in vielen Unternehmen trotz der hohen Aufwände fehlt.

Wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz die bAV-Welt tatsächlich grundlegend verändern?

Ja, das neue Gesetz ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ob es die bAV-Welt grundsätzlich verändern wird, ist sicherlich fraglich, da man sich fragen muss, an wen es sich wendet und ob es wirklich zur Verbreitung der bAV in kleinen und mittelgroßen Unternehmen beitragen wird.

Wie sieht es mit Altverträgen aus?

Altverträge zu überführen ist immer schwierig, denn Verträge werden naturgemäß zwischen mehreren Partnern geschlossen, wie beispielsweise im Falle von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat und bei Einzelvereinbarungen mit dem Mitarbeiter bzw. der Führungskraft. Insofern zahlt es sich aus, wenn eine gewisse Flexibilität in den Verträgen vorgesehen ist, die auch Eingriffe grundsätzlicher Natur vorsieht, wie zum Beispiel die Veränderung des Niveaus zukünftiger Beiträge, gegebenenfalls mit einem gewissen Bremsweg nach Ankündigung.

Es ist unschön, dass es in der bAV langjährige Praxis ist, unterschiedlich großzügige Regelungen parallel für Mitarbeiter eines Unternehmens je nach Einstiegsdatum in der Vergangenheit auch zukünftig gelten zu lassen. Es ist einfach unfair, dass nach dem Stichtagsprinzip neue Regeln mit unterschiedlichen Aufwänden gelten und zwischen den Mitarbeitergruppen differenziert wird.

Wir betrachten diebAV-Welt normalerweise aus Sicht der Versicherungsmakler. Wie funktioniert denn die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten? Bei der Einrichtung einer bAV sind ja eine Vielzahl an Personen beteiligt.

Die Zusammenarbeit funktioniert in der Regel gut. Alle müssen sich auch was Gesetzgebung und Rechtsprechung angeht permanent auf dem Laufenden halten. Die Beratung in der bAV ist im Falle von externer Durchführung in hohem Maße provisionsgetrieben, das sollte den beteiligten Unternehmen einfach bewusst sein, wenn sie unabhängige Beratungsleistungen von Externen erwarten.

Wo sehen Sie neben der bAV weitere Sozialleistungen im Kommen?

Gesundheitsmanagement spielt in zunehmendem Maße eine Rolle. Im Vergleich zu anderen Ländern darf man nicht vergessen, dass die Arbeitgeber in Deutschland durch Entrichtung von Beiträgen in die Krankenversicherung bereits erheblich höhere Leistungen als in anderen Ländern erbringen.

Beteiligungen am Unternehmenserfolg mit oder ohne Einsatz des Mitarbeiterkapitals sind deutlich im Kommen, das sehen wir gerade in jüngster Zeit mit deutlich höherem Beratungsbedarf bei der Ausgestaltung und Einführung derartiger Pläne. Mitarbeiterbeteiligungen stärken die Identifizierung mit dem Unternehmen und festigen mit der unternehmerischen Verantwortung die grundsätzliche Sinnfrage.

Gefragt sind aber auch Leistungen, die die besondere Anerkennung unterstreichen, wie beispielsweise Spot Awards oder andere Dinge, die das allgemein angenehmer gestalten, wie Essensgutscheine, Zuschüsse zu Fitnesscentern, Rückenmassagen, Obstkörbe oder Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort. Ganz allgemein lässt sich feststellen, dass die nicht-finanziellen Rahmenbedingungen – wie Arbeiten in agilen Teams, ein modernes Führungsverständnis und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, auch ohne die Notwendigkeit, eine Führungsfunktion übernehmen zu müssen – eine ebenso wichtige Rolle spielen.