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6. September 2016
Die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2017

Die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2017

Anfang der Woche hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung werden die Beitragsbemessungsgrenzen – etwa für die allgemeine Rentenversicherung und die Krankenversicherung – erhöht.

Die Beitragsbemessungsgrenzen der deutschen Sozialversicherungen steigen weiter. Hintergrund ist die positive Einkommensentwicklung im Jahr 2015. Diese zieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 heran. Nach Angaben des Ministeriums betrug 2015 die Einkommensentwicklung im Bundesgebiet 2,65%, in den alten Bundesländern 2,46% und in den neuen Bundesländern 3,91%.

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung

In dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 6.350 Euro/Monat. Im laufenden Jahr lag diese bei 6.200 Euro/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt um 300 Euro auf 5.700 Euro/Monat.

Krankenversicherung: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt 2017 auf 57.600 Euro – von 56.250 Euro im Jahr 2016. Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jährlich. 2016 lag diese bei 50.850 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung wird zudem 2017 im Westen 76.200 Euro und im Osten bei 68.400 Euro liegen.

Die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2017

Weitere Bezugsgrößen

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 2.975 Euro/Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.660 Euro/Monat.

Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. (bh)