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Steuern & Recht
29. Juni 2016
Diese Änderungen bringt der Juli 2016

Diese Änderungen bringt der Juli 2016

Zum 01.07.2016 treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. So steigt der monatliche Kinderzuschlag um 20 Euro auf maximal 160 Euro. Und auch Rentner können sich über mehr Geld freuen. Auch der Vertragsschluss über das Internet soll erleichtert werden.

Die Bundesregierung will geringverdienende Eltern gezielt unterstützen. Daher steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener zum 01.07.2017 um 20 Euro auf maximal 160 Euro monatlich. Bereits zu Beginn des Jahres hat die Bunderegierung das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht. Zudem erhöht sich ab dem 01.07.2016 die Rente (siehe auch Bundesrat stimmt Rentenerhöhung zu). In den neuen Bunesländern steigen die Altersbezüge um 5,95%, in den alten Bundesländerung um 4,25%. Nach Angaben der Bundesregierung ist dies die stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren.

Fahrverbot und Bestechung

Weiter gilt ab Juli ein Fahrverbot für Lkw auch am Samstag. Das Sonn- und Feiertagsverbot wird während des Ferienreiseverkehrs im Juli und August entsprechend ausgedehnt. Und auch im Gesundheitswesen gibt es eine wichtige Neuerung: Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar.

Vertragsschlüsse über das Internet

Verbraucher können ab dem 01.07.2017 europaweit leichter Verträge über das Internet abschließen. ntsprechende EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.

Steuererleichterung für Reedereien

Bereits seit Juni gibt es eine Änderungen bei den Reedereien. Um den Abwärtstrend bei den deutschen Handelsschiffen zu stoppen wurden Steuererleichterungen umgesetzt. Reedereien dürfen seit Juni die Lohnsteuern einbehalten. (kb)