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28. Januar 2016
Diesen drei Gesellschaften wird Fairness in der BU-Leistungsregulierung attestiert

Diesen drei Gesellschaften wird Fairness in der BU-Leistungsregulierung attestiert

Erstmals hat die ASSEKURATA die Fairness in der BU-Leistungsregulierung anhand eines gemeinsam mit der BU-Expertenservice GmbH entwickelten Prüfverfahrens unter die Lupe genommen und drei Versicherungsgesellschaften für eine transparente, kundenorientierte und kompetente BU-Leistungsprüfung ausgezeichnet.

Der mittlerweile sehr hohe Bedingungsstandard auf dem Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungsprodukte hat es mit sich gebracht, dass sich die wahre Qualität eines BU-Produkts laut ASSEKURATA-Geschäftsführer Markus Kruse nicht mehr vorrangig in den Bedingungen, sondern erst bei Eintritt des Leistungsfalls und bei der Leistungsbearbeitung erkennen lässt. Da es zu diesem Fragekomplex allerdings bisher kaum Informationen gebe, hat die ASSEKURATA Solutions GmbH gemeinsam mit der BU-Expertenservice GmbH ein Verfahren entwickelt, mit dessen Hilfe die Fairness der BU-Anbieter im Leistungsregulierungsprozess analysiert werden soll. Fairness stehe hierbei für eine transparente, kundenorientierte und kompetente Sachbearbeitung, so Kruse.

Mit der Alte Leipziger Lebensversicherungs a.G., der Cosmos Lebensversicherungs-AG und der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. haben sich nun die ersten drei Gesellschaften dem Prüfverfahren gestellt und bekamen eine transparente, kundenorientierte und kompetente BU-Leistungsprüfung attestiert.

Prüfverfahren beleuchtet Leistungsregulierungsprozess und Leistungsfallprüfung

Im Blick der Analysten während des vielschichtigen Prüfverfahrens: Die technischen Hilfsmittel und die Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen während des Leistungsregulierungsprozesses – überprüft anhand von Ablehnungsquote, Anzahl der Geschäftsvorfälle pro Sachbearbeiter oder Prozessquote. Außerdem nahmen die Analysten den organisatorischen Rahmen der Leistungsfallprüfung unter die Lupe: Anzahl und Qualifikation der Leistungsprüfer, Methoden zur Kapazitätsplanung oder Unterstützung durch Experten.

Auch die Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen wurden näher betrachtet. Die Fragestellungen hierbei lauteten zum Beispiel: Wie steht es um die Einhaltung definierter Prozesszeiten, die regelmäßige Information des Kunden und die Angemessenheit der Informationserhebung. Wie flexibel ist die Leistungsfallprüfung in besonderen gesundheitlichen Härtefällen?

Und natürlich stand im Kundeninteresse auch die Verständlichkeit des gesamten Schriftverkehrs – unter anderem also Fragebögen und Erhebungsinstrumente, die seitens des Unternehmens zur Klärung des Gesundheitszustands und des Berufsbildes zum Einsatz kommen – auf dem Prüfstand. (ad)