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22. Februar 2018
Dokumentation: zeb entwickelt POG-Generator zur IDD

Dokumentation: zeb entwickelt POG-Generator zur IDD

Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz treten heute auch die beiden Delegierten Rechtsakten zu Versicherungsanlageprodukten und zur Product-Oversight-Governance (POG) in Kraft. Um den Dokumentationspflichten der POG gerecht zu werden, stellt die Managementberatung zeb Maklern ein Online-Tool bereit.

Die Verwirrung um eine mögliche IDD-Verschiebung und das Warten auf die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) haben beinahe vergessen lassen, dass zwei Delegierte Rechtsakte die IDD-Umsetzung begleiten: Eine betrifft die Versicherungsanlageprodukte, die andere die Product-Oversight-Governance (POG).

Die Managementberatung zeb verweist nun darauf, dass auf letztere, die DelVO (EU) 2017/2358, nur die wenigsten Versicherungsmakler vorbereitet seien. Die Delegierte Verordnung schreibt den Versicherungsmaklern in Kapitel III unter anderem vor, umfängliche Produktvertriebsvorkehrungen treffen und dokumentieren zu müssen. Die EU will auf diese Weise sicherstellen, dass Makler ihre Kunden angemessen beraten und ausschließlich passgenaue Produkte vertreiben.

Kostenloser „POG-Generator“

Versicherungsvertreiber müssen entsprechend die für den Vertrieb ihrer Produkte getroffenen Vorkehrungen in einem schriftlichen Dokument (POG-Dokument) festhalten. Am Markt herrsche hier große Unsicherheit, auch weil noch nicht geklärt sei, wer die Umsetzung der Vorschriften überwachen werde, merkt zeb diesbezüglich an. Vor diesem Hintergrund stellt das Unternehmen Versicherungsmaklern ein neues Online-Tool zur Verfügung.

Unter www.pog-generator.de können Makler Daten zu ihrer Vertriebstätigkeit angeben, auf deren Grundlage dann eine Vorlage für das geforderte POG-Dokument erstellt wird. Der POG-Generator soll dem Versicherungsmakler dabei helfen, seine Dokumentationspflichten zu erfüllen, die sowohl für Kunden als auch für Hersteller von Versicherungsprodukten relevant sind. (bh)