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Steuern & Recht
12. September 2016
Drei Zulassungen – drei Registernummern

Drei Zulassungen – drei Registernummern

Die Vermittlerregisternummer erlaubt eine genaue Zuordnung zu einem Vermittler. Da für jede Registrierung eine neue, eigene Nummer generiert wird, muss ein Vermittler seinen Kunden – entsprechend seinen jeweiligen Zulassungen – verschiedene 15-stellige Nummern mitteilen.

Seit dem 21.03.2016 gelten mit dem § 34i GewO für Vermittler von Immobiliendarlehen neue Berufsregeln. Vorgesehen ist unter anderem die Eintragung in das IHK-Vermittlerregister. Damit erhalten Vermittler mit den entsprechenden Voraussetzungen – nach der Registernummer für die Versicherungsvermittlung und die Finanzanlagenvermittlung – eine weitere Nummer, die sie ihren Kunden mitteilen müssen. Keine Seltenheit also, dass ein Vermittler drei verschiedene Nummern sein eigen nennen kann.

Der Aufbau der Registernummern ist „fast“ immer gleich (15-stelliges Schema). Eine Ausnahme ist die Registernummer für die Versicherungsvermittler. Hier fehlt unter anderem das fachliche Kürzel an der zweiten Stelle. Da die Versicherungsvermittler als erste „Berufsgruppe“ im Finanzbereich reguliert wurden, hat man noch kein weiteres Unterscheidungsmerkmal benötigt. Im Zuge der weiteren Regulierungen wurde die Einführung eines fachlichen Kürzels notwendig:

  • F = Finanzanlagenvermittler
  • H = Honorarfinanzanlagenberater
  • W = Wohnimmobilienkreditvermittler

Die Registernummer für Versicherungsvermittler beginnt mit einem Länderkennzeichen. Danach folgen drei verschlüsselte Blöcke: das Meldedatum, der Zeitstempel und eine Zufallszahl. Die abschließende Prüfziffer ist 2-stellig und wird nach einem Algorithmus generiert.

Genaue Zuordnung möglich

Die Registernummer für Finanzanlagenvermittler, Honorarfinanzanlagenberater und Wohnimmobilienkreditvermittler beginnt ebenfalls mit der Länderkennzeichnung. Danach schließt sich das oben beschriebene fachliche Kürzel an. An dritter Stelle steht die 3-stellige Kammernummer. Diese ist durch die registrierende Kammer vorgegeben. Ebenfalls von den einzelnen Kammern wird der nachfolgende vierstellige alphanumerische Block vergeben. Abgeschlossen wird das Schemata wie bei den Versicherungsvermittlern durch eine 2-stellige Prüfziffer.

Jede Registernummer wird einem Vermittler genau zugeordnet und nur einmal vergeben. (kb)