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29. April 2015
eCall: Warnung vor Datenmonopol der Automobilhersteller

eCall: Warnung vor Datenmonopol der Automobilhersteller

Das sogenannte eCall-Notrufsystem, das Rettungsdienste bei Autounfällen automatisch benachrichtigt, muss bis zum 31.03.2018 in allen neuen Auto-Modellen und in allen leichten Nutzfahrzeugen installiert sein. So sieht es ein europäischer Gesetzentwurf vor, dem das Europaparlament am Dienstag zugestimmt hat. Die Versicherungswirtschaft begrüßt die eCall-Verordnung, warnt aber vor einem Datenmonopol der Automobilhersteller.

Im vergangenen Jahr kamen bei Verkehrsunfällen 25.700 Menschen ums Leben. Mit dem eCall-Notrufsystem könnte nach Angaben des Europäischen Parlaments die Zahl der Unfalltoten um 10% pro Jahr verringert werden. „Der EU-weite Einsatz des bordeigenen eCall-Notrufsystems, das die einheitliche Notrufnummer 112 nutzt, wird dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in allen 28 Mitgliedstaaten zu verbessern“, sagte die europäische Berichterstatterin Olga Sehnalová. Das Europäische Parlament habe wiederholt betont, dass die Verringerung der Todesfälle sowie der Schwere der Verletzungen im Straßenverkehr Priorität habe. Sehnalová betont, dass eCall, als öffentliche Dienstleistung, kostenlos für alle Bürger und unabhängig von der Art des Fahrzeugs oder dessen Kaufpreis, zu diesem gemeinsamen Ziel beitragen werde.

Datenschutz: Keine Fahrzeugüberwachung

Das bordeigene eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, um die Rettungsdienste automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. Auf die im Vorfeld der Gesetzgebung Kritik hinsichtlich des Datenschutzes haben die Abgeordneten reagiert und die Datenschutzklausel im Gesetzentwurf verschärft. Damit soll gewährleistet werden, dass die Fahrzeuge nicht aufgrund der eCall-Technologie ständig verfolgbar sind, bevor ein Unfall passiert. Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten.Weiter dürfen die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungspartnern gesammelten Daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen gewährleisten, dass die eCall-Technologie die vollständige und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt. Die Abgeordneten konnten weiter durchsetzen, dass die EU-Kommission in den folgenden drei Jahren bewerten muss, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen eingebaut werden muss.

Versicherungswirtschaft begrüßt eCall-Verordnung und spricht Warnung aus

Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung begrüßt die Verabschiedung der eCall-Verordnung. Der „emergency call“ helfe Leben zu retten und Verletzungsfolgen von Unfällen zu verhindern. Entscheidend sei nun, wie die technischen Schnittstellen für den Austausch von Kfz-Daten geregelt werden. Fürstenwerth betont hier die Notwendigkeit von standardisierten und offenen Schnittstellen: „Die standardmäßige Vernetzung des Fahrzeuges, die mit dem Einzug des eCalls einhergeht, ermöglicht dem Autofahrer das Nutzen von netzbasierten Servicedienstleistungen. Damit der Fahrer jederzeit frei entscheiden kann, ob und wem er seine Daten zur Verfügung stellt, ist eine so genannte offene und standardisierte Schnittstelle nötig. Nur so behält der Verbraucher die Kontrolle über seine Daten und kann das beste Angebot auswählen – vom Automobilhersteller, Versicherer, Kfz-Betrieb oder Automobilclub. Die offene, standardisierte Schnittstelle gewährleistet faire Wettbewerbsbedingungen und verhindert ein drohendes Datenmonopol der Automobilhersteller.“ (kb)

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