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18. März 2015
Ein ganz normales Beschwerdejahr?

Ein ganz normales Beschwerdejahr?

Noch liegt der offizielle Beschwerdebericht zum Jahr 2014 des Versicherungsombudsmanns nicht vor. Gegenüber AssCompact bestätigte der Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch aber, dass es keinen Anstieg der Beschwerden gab. Für Unruhe sorgte jedoch zum Jahresende der Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen zum Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten. Und Hirsch berichtete erfreuliches beim Thema Falschberatung: die gegen Makler gerichteten Vermittlerbeschwerden bleiben auf einem niedrigen Niveau.

Für den Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch scheint das Jahr 2014 trotz der vielen Umbrüche in der Branche kein besonderes Jahr gewesen zu sein. Bis gegen Ende des Jahres gab es seinen Aussagen nach keine im Vergleich zu 2013 signifikanten Auffälligkeiten bei den Beschwerdethemen. Erst zum Jahresende habe die Anzahl der Beschwerden deutlich zugenommen. Der Grund: Am 13.05.2014 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten unwirksam sind. Die zunächst offene Frage der Verjährung möglicher Ansprüche beantwortete das Gericht in seinen Entscheidungen vom 28.10.2014. Hiernach begann die dreijährige Regelverjährungsfrist für zahlreiche Verträge erst mit Ablauf des Jahres 2011 zu laufen. Der Eintritt der Verjährung drohte für viele Rückforderungsansprüche folglich mit Ablauf des Jahres 2014. Dies veranlasste eine große Anzahl von Darlehensnehmern dazu, noch im Dezember 2014 Beschwerden bei den Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen, aber auch beim Versicherungsombudsmann einzulegen. Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch: „Eine Vielzahl dieser Beschwerden war zwar unzulässig, weil sie sich gegen Banken oder Bausparkassen richteten, allerdings bin ich seit November 2013 auch für von Versicherungen vergebene Realkredite zuständig, so dass einschlägige Beschwerden von mir bearbeitet werden.“

Falschberatung in der Regel den Unternehmensbeschwerden zuzurechnen

Nach Informationen von Hirsch spiele das Thema Falschberatung durch Vermittler, wie bereits in den vergangenen Jahren, eine erhebliche Rolle. „In der Regel führten Beschwerden zu diesem Thema allerdings nicht zu Vermittlerbeschwerden, sondern zu Unternehmensbeschwerden, da diesen das Handeln des Vermittlers zuzurechnen war und sich das Beschwerdeanliegen gegen die Unternehmen richtete“, erläuterte Hirsch. Die Zahl der gegen Makler gerichteten Vermittlerbeschwerden blieb in etwa auf demselben niedrigen Niveau von 2013. (kb)