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Steuern & Recht
23. Januar 2015
Einlagensicherungssystem wird überarbeitet

Einlagensicherungssystem wird überarbeitet

Die Bundesregierung will Sparer besser schützen und dafür Sorge tragen, dass Sparer nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Dazu soll das Einlagensicherungssystem überarbeitet werden.

Die Regierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über Einlagensicherungssysteme (Bt-Drs.: 18/3786) eingebracht. Dort ist unter anderem festgelegt, dass Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von nur sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden.

Einlagensicherung: Pflicht der Zugehörigkeit aller Banken

Alle Banken müssen in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren. Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg, allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden. Die Einlagensicherungssysteme müssen ein Mindestvermögen von 0,8% der gedeckten Einlagen haben.

Lebensereignisse werden berücksichtigt

Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch. (kb)