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9. Juli 2015
EIOPA: Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen

EIOPA: Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat einen „good practice report“ zur Übertragung von Rentenansprüchen veröffentlicht. Ziel ist es unter anderem, für mehr Transparenz hinsichtlich der nationalen Regelungen und Marktpraktiken zu sorgen.

Die europäische Versicherungsaufsicht weist in ihrem aktuellen Bericht auf bestehende Hindernisse bei der grenzüberschreitenden und nationalen Übertragung von Zusatzrentenansprüchen hin. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgestellt, die die Hindernisse abbauen sollen. Der Report wurde von der Europäischen Kommission hinsichtlich der Portabilität von Betriebsrenten eingefordert und beinhaltet keine verbindlichen Vorgaben.

Im Fokus der Aufsichtsbehörde stehen vier Kernbereiche. Verbesserungen in diesen Bereichen könnten nach Ansicht von EIOPA die Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen erheblich vereinfachen.

  • Innerstaatliche und grenzüberschreitende Übertragungen müssen gleichbehandelt werden.
  • Personen, die Anspruch auf Altersversorgungsleistungen haben oder haben werden, müssen ausreichende Informationen erhalten, um eine fundierte Entscheidungen darüber treffen zu können, ob eine Übertragung von Vorteil ist.
  • Gebühren für die Übertragung sollten die tatsächlichen Kosten für die Übertragung widerspiegeln.
  • Die Übertragung der Ansprüche muss innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen.

Gabriel Bernardino, Vorsitzender der EIOPA: „Durch die zunehmende Mobilität der Arbeitskräfte ist die Frage der Übertragung von Rentenansprüchen – national und grenzüberschreitend – für viele Mitarbeiter äußerst relevant. EIOPA wurde von der Europäischen Kommission aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Übertragbarkeit erworbener Renten vorzuschlagen. Mit unserem Bericht fördern wir die Transparenz und informieren zu diesem Thema.“

Der Bericht kann unter www.eiopa.europa.eu abgerufen werden. (kb)