Mit zahlreichen Steuererleichterungen versucht die Bundesregierung, die Elektromobilität in Deutschland weiter voranzutreiben. So wurde beispielsweise die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos auf zehn Jahre verlängert.
Ein weiterer Steuervorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: Das Aufladen des Elektroautos beim Arbeitgeber ist nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Hier profitieren auch die Arbeitgeber, denn diese können sich über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen.
Das neue Gesetz, das am 17.11.2016 in Kraft getreten ist, ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten. Neben der steuerlichen Förderung erhält jeder Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs eine Prämie von 4.000 Euro. (kb)
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