Das Thema Erben und Schenken gehört zu jeder Generationenberatung. Denn nicht nur die eigene Altersvorsorge soll gesichert sein, sondern vorhandenes Vermögen soll möglichst effizient und steuergünstig für die nächste Generation erhalten bleiben. Dieses Vorhaben bedingt eine genaue Betrachtung der Verwandtschaftsverhältnisse und, sofern die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht, einer testamentarischen Festlegung.
Hierzu ein Beispiel
Ein Erblasser hinterlässt seine Ehefrau. Das Paar hatte keine Kinder. Auch die Eltern und der Bruder sind schon vorverstorben. Der Bruder hat jedoch eine Tochter – die Nichte des Erblassers. Erbt diese Nichte? In der Tat tut sie dies – die Ehefrau erhält ¾ und die Nichte ¼ des Vermögens. Ein Testament hätte diese Regelung außer Kraft setzen können.
Erbquote
Der Ehegatte erbt nicht immer alles. Es kommt ganz darauf an, welche Verwandten noch am Leben sind.
Freibeträge
Auch steuerlich gibt es einiges zu berücksichtigen, vor allem bei entfernteren Verwandtschaftsgraden, da die gesetzlichen Freibeträge recht begrenzt sind.
Bei größeren Summen stößt man steuerlich an Grenzen. Dadurch dass sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, lohnt es sich, das Thema „Erben und Schenken“ frühzeitig zu bearbeiten.
DKM-Kongress Generationenberatung
Der Kongress Generationenberatung findet am 26.10.2016 statt (10.00 bis 16.45 Uhr, Raum 7, Halle 5). Herr Overbeck referiert zum Thema „Erben & Schenken“ von 10.00 bis 10.45 Uhr.
Der Blog zu den DKM-Kongressen
Die DKM 2016 wird von 19 verschiedenen Kongressen begleitet. Bereits im Vorfeld zur DKM werden die dort präsentierten Themen in einem Blog aufgegriffen.
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