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11. Juli 2016
Erbschaftsteuer: Der schwierige Weg einer Reform

Erbschaftsteuer: Der schwierige Weg einer Reform

Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 08.07.2016 beschlossen. Die Länder fordern, die neuen Regeln für Firmenerben zu überarbeiten. Damit verschiebt sich die Reform wohl mindestens bis zum Herbst 2016.

Der Bundestag hatte am 24.06.2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Danach kann Betriebserben auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn diese Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Mio. Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein „Verschonungsabschlagsmodell“ vor. Erbschaften ab 90 Mio. Euro werden nicht verschont. Für Familienunternehmen sind Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden.

Vermittlungsausschuss wird angerufen

Das Gesetz, das rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Mrd. Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu. Diese haben nun einen erheblichen Verbesserungsbedarf festgestellt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Besonders kritisch sehen die Länder die derzeitigen Regelungen für Firmenerben. Auch das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. kritisiert den aktuellen Entwurf der Bundesregierung. Rechtsanwalt Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht e. V., erklärt: „Die Einigung der Koalition ist kein großer Wurf, sondern bleibt Stückwerk mit kleinen Schönheitskorrekturen. Was bleibt, ist ein bürokratisches Monster, das sich wieder auf den Weg nach Karlsruhe macht. Sicher ist nur eines: Durch die Reform erhöht sich der Verwaltungsaufwand enorm, sowohl bei den Erben als auch bei den Finanzämtern. Einfacher und zugleich gerechter wäre deshalb ein Erbschaftsteuergesetz, das ohne Ausnahmen alle übertragenen Vermögensarten, also auch das Betriebsvermögen, mit geringeren Steuersätzen belasten würde, gegebenenfalls mit großzügigen Stundungsmöglichkeiten.“

Bundesregierung unter Zugzwang

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden. Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte. (kb)