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22. Juli 2016
Ersatzkassen verabschieden Forderungspaket zum Morbi-RSA

Ersatzkassen verabschieden Forderungspaket zum Morbi-RSA

Die Ersatzkassen haben sich auf ein gemeinsames Forderungspaket zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA verständigt. Ziel soll es sein, die strukturellen Benachteiligungen der Ersatzkassen beim Risikostrukturausgleich zu beenden.

Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) forderte der Verbandsvorsitzende Christian Zahn eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich), um faire Wettbewerbsbedingungen unter den Krankenkassen zu erreichen. Der Morbi-RSA war 2001 als Erweiterung des Risikostrukturausgleiches eingeführt worden, um die Unterscheidung zwischen „gesund“ und „krank“ stärker zu berücksichtigen. Seitdem erfolgt die Eingruppierung der Versicherten direkt anhand der von Ärzten erstellten Diagnosen und der verordneten Arzneimittel. Mehr Informationen zum Morbi-RSA liefert die Broschüre des Bundesversicherungsamtes.

Die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben jetzt ein gemeinsames Maßnahmenpaket verabschiedet, mit dessen Umsetzung sie mehr Gerechtigkeit in der Finanzausstattung zu erreichen hoffen.

Gegenstand des gemeinsamen Maßnahmen- und Forderungspaketes zur Reform des Morbi-RSA sind Neuregelungen zur:

  • Krankheitsauswahl
  • Einführung einer Regionalkomponente, um regionale Kostenunterschiede zu berücksichtigen
  • gesonderten Berücksichtigung von Erwerbsminderungsrentnern
  • Anrechnung der Verwaltungskosten der DMPs
  • Einführung eines Hochrisikopools
  • sowie zu den vorwiegend im Ausland lebenden Versicherten.
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in der Kritik

Zahn sprach sich zudem gegen die Pläne der Bundesregierung aus, die Selbstverwaltung durch einen Ausbau der Kompetenzen der Aufsicht und durch eine Verschärfung der Aufsichtsrechte weiter zu schwächen. Vor den ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Ersatzkassen sprach er sich für ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz aus, das die Entscheidungsrechte und Kompetenzen der Selbstverwaltung ausbaut, anstatt zu beschränken. Dazu gehöre insbesondere die Wiedereinführung der vollständigen Beitragssatzautonomie durch die gesetzlichen Krankenkassen. „Es entspricht dem Wesen der Selbstverwaltung, Gesetze auszulegen und im Sinne der Patienten anzuwenden“, so Zahn. (tos)